Flughafen Wien
Zoll verhindert Sendung mit 13 artengeschützten Äffchen
Eine Zollfahndung am Flughafen Wien verhinderte den illegalen Transport von 13 artengeschützten Äffchen nach Malaysien. Den Hintermännern droht nun eine Strafe von bis zu 20.000 Euro.
WIEN. Das Jahr 2023 begann für die Zollfahndung am Flughafen Wien gleich mit einem großen Erfolg im Artenschutz. Im Rahmen ihrer Exportkontrollen konnten die Zöllnerinnen und Zöllner Mitte Jänner den Weitertransport von 13 Äffchen verhindern, die – gemäß dem CITES Abkommen, der EU-Verordnung zum Handel mit wildlebenden und schutzbedürftigen Pflanzen und Tieren – als gefährdet gelten.
Die Sendung mit den kleinen Tieren, die nur bis zu 140 Gramm schwer werden und ca. zwei bis drei Jahre alt sind, sollte von Tschechien über Wien nach Malaysien verschickt werden. Grund für die Reise der Tierchen waren den offiziellen Angaben zufolge Zuchtzwecke.
Für ihre Reise hätten die Affen gechipt sein müssen. Beim Versuch diese Kennung auszulesen, stellten die Zollbediensteten jedoch fest, dass die Chips überhaupt nur bei zwei der 13 Tieren vorhanden waren.
Nicht gechipt und fehlende Dokumente
Zwei Zwergseidenäffchen (Calithrix Pygmaea) waren zwar gechipt, hatten jedoch Papiere mit falschen Chipnummern. Bei acht weiteren Zwergseidenäffchen, zwei Kaiserschnurbarttamarinen und einem Rotbauchtamarin konnte auch bei genauer Kontrolle kein Mikrochip festgestellt werden. Abgesehen von den fehlenden Kennungen der Affen, legten auch die – möglicherweise gefälschten – Begleitdokumente der Tiere nahe, dass es sich um ein Vergehen im Bereich des Artenschutzes handelt.
Die Vorständin des Zollamts Österreich, Heike Fetka-Blüthner, erklärt: „Österreich ist dem CITES Abkommen im Jahr 1982 beigetreten und der Zoll trägt mit den Kontrollen im Warenverkehr und Reiseverkehr zur Umsetzung bei. Alle beschlagnahmten Affen fallen unter CITES Anhang B, der Pflanzen- und Tierarten umfasst, die potentiell vom Aussterben bedroht sind und daher kontrolliertem Handel unterliegen müssen.“
Die Äffchen fanden letztendlich Unterschlupf im Tierschutzhaus, wo sie nun vergnügt in ihren Affen-Volieren in Sicherheit leben können. Aufgrund des Aufgriffs wurde ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Das Vergehen ist mit einer Strafe von bis zu 20.000 Euro bedroht. „Ein Vergehen gegen den Artenschutz ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand, den unsere Behörde sehr ernst nimmt und den wir vehement verfolgen“, so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).
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