Gerichtsurteil
Zwölf Jahre Haft für Duo noch Vergewaltigung in Wien
Jenes Duo, welches zu Weihnachten eine Frau am Heimweg attackiert und vergewaltigt hat, bekam am Wiener Straflandesgericht ein Urteil. Jeweils zwölf Jahre müssen sie in Haft. Einer der beiden nahm das Urteil an, es ist damit rechtskräftig. Sein Komplize erbat sich Bedenkzeit.
WIEN. Es müssen unglaublich gewalttätige Szenen gewesen sein, welche eine 58-Jährige zu Weihnachten erleben musste. Sie war gerade vom Floridsdorfer Bahnhof zu ihrer Wohnung unterwegs. Nach einer Weihnachtsfeier hatte sie nurmehr ein paar Gehminuten vor sich. Inzwischen war auch schon der Heilig Abend vorbei und der Christtag angebrochen.
Plötzlich bekam sie einen Rempler von zwei Männern, stürzte ins Gebüsch. Einer der beiden schlug ihr immer wieder ins Gesicht, mindestens zehnmal soll sie geschlagen worden sein. Währenddessen verging sich der Kumpane des Mannes sexuell an ihr. Als wäre dies nicht genug, stahlen die beiden auch noch die Handtasche samt Geldbörse, Bankomatkarte und Handy. Die Frau hingegen wurde einfach im Gebüsch mit schwersten Verletzungen und Brüchen zurückgelassen. Genau für jene Tat musste sich am Mittwoch ein 22-Jähriger und sein gleichaltriger Schwager verantworten.
In dem Fall können die Ermittler wohl auch von Glück sprechen, dass die Handtasche samt Handy entwendet wurde. Denn die SIM-Karte dieses Telefons wurde in ein anderes gesetzt. Dadurch konnte man dieses einen Tag darauf in einer Wohnung in der Brigittenau orten. Dort fand man nicht nur die gestohlenen Wertsachen, sondern auch das Duo. Für den ganzen Akt musste sich das Duo am Mittwoch vor dem Schöffensenat am Landesgericht in Wien verantworten.
Jeweils zwölf Jahre
Mit der Bankomatkarte des Opfers wurden unter anderem bei einem Automaten noch Zigaretten gekauft. Generell stand im Raum, ob sie deshalb nicht nur wegen des brutalen Angriffs und der Vergewaltigung verurteilt werden könnten. Der Schöffensenat entschied jedoch in diesem Punkt im Zweifel auf Diebstahl.
Obwohl die beiden am Mittwoch sämtliche Beteiligung auf den Übergriff abstritten und teilweise auf den jeweils anderen Schwager schoben, gab es in den anderen Punkten sehr wohl Urteile. Nicht nur DNA-Spuren führten dazu, sondern auch die schlüssigen Angaben des Opfers. Die Vorsitzende Richterin Eva Brandstetter attestierte ein "unglaubliches und notwendiges Maß an Gewalt" bei dem Übergriff.
Beide Männer wurden zu je zwölf Jahren Haft verurteilt. Mildernd wurde die Sicherstellung eines Teiles der Beute und der Umstand gewertet, dass einer der beiden den Diebstahl gestand, der andere die entwendete Bankomatkarte entwendet zu haben. Während einer der beiden Schwager das Urteil annahm und dieses nach dem Rechtsmittelverzicht bereits rechtskräftig ist, erbat sich der zweite Schwager noch eine Bedenkzeit.
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