Prikraf-Affäre
Freisprüche im Strache-Prozess in Wien

Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache sowie Walter Grubmüller wurden in der Neuauflage des Prikraf-Prozesses freigesprochen. | Foto: EVA MANHART / APA / picturedesk.com
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  • Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache sowie Walter Grubmüller wurden in der Neuauflage des Prikraf-Prozesses freigesprochen.
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In der Prozess-Neuauflage rund um die Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds-Affäre (PRIKRAF) ist es am Dienstag zu einem Urteil gekommen. Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und sein Mitangeklagter, der Klinikbetreiber Walter Grubmüller, wurden freigesprochen.

WIEN. Eigentlich hätte es in der Prozess-Neuauflage rund um die Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds-Affäre (PRIKRAF) bereits Ende 2022 ein Urteil geben sollen. Im Mittelpunkt: Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und der illustre Unternehmer sowie Betreiber der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller.

Der Vorwurf kurz umschnitten: Es ging um Bestechung in Zusammenhang mit einer Gesetzesänderung. Grubmüller hatte für einen – in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen – Initiativantrag der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro gespendet. Am Dienstag, 10. Jänner, dann das Urteil: Freisprüche für Strache und Grubmüller.

Im ersten Prozess verurteilt

Im ersten Rechtsgang wurde Strache im August 2021 wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingt verurteilt, der Eigentümer der Klinik Währing zu zwölf Monaten auf Bewährung. Beide legten jedoch Rechtsmittel ein, das Oberlandesgericht Wien leistete Folge – es kam zu einer Neuauflage des Prozesses im November 2022. 

Im Fall "Prikraf" wurde Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache Bestechlichkeit vorgeworfen. | Foto: Markus Spitzauer
  • Im Fall "Prikraf" wurde Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache Bestechlichkeit vorgeworfen.
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Zu einer Urteilsverkündung hätte es bereits im November letzten Jahres kommen sollen, doch überraschenderweise wurden am letzten Prozesstag kurzfristig weitere Beweisanträge eingebracht, und zwar von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). So wurden weitere Zeugen sowie Verlesungen von Chatnachrichten beantragt. 

Freispruch nach Zeugenaussagen

Der dritte und letzte Prozesstag am Dienstag war auch schon rasch vorbei. Nach der Chat-Verlesung sowie der Zeugenanhörungen der beiden FPÖ-Abgeordneten, Kärntner FPÖ-Obmann Erwin Angerer, Nationalratsabgeordneten Peter Wurm sowie des SPÖ-Abgeordneten Christoph Matznetter fiel das Freispruch-Urteil kurz zur Mittagszeit für beide Angeklagten.

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