Nationalratswahl 2019
Philippa Strache bekommt das FPÖ-Mandat jetzt doch
Die Landeswahlbehörde hat entschieden: Philippa Strache bekommt das FPÖ-Mandat.
WIEN. Vor einer Stunde war es soweit: Die Landeswahlbehörde hat beschlossen, dass Philippa Strache ein Mandat der FPÖ zugeteilt wird. "Wir werden Philippa Strache im zweiten Ermittlungsverfahren das Mandat zuweisen", so Andreas Höferl, Mitglied der Wiener Landeswahlbehörde und Direktor des SPÖ-Rathausklubs.
In den vergangenen Tagen war nicht klar, ob die Ehefrau des ehemaligen FPÖ-Chefs H.C. Strache in den Nationalrat einziehen würde. Die FPÖ selbst wollte nicht, dass Philippa Strache das Mandat bekommt und hat Harald Stefan an ihre Stelle gesetzt.
Wird Philippa Strache das Mandat annehmen?
Philippa Strache selbst hat sich bis zuletzt nicht zur Causa zu Wort gemeldet. Ob sie tatsächlich in den Nationalrat einziehen wird, ist auch noch offen. Strache würde im Nationalrat wohl einige Probleme haben, denn die FPÖ will den Namen Strache nicht länger mit der Partei in Verbindung wissen. Nicht zuletzt deswegen hat man der bisherigen Tierschutzbeauftragten der Partei am Mittwoch mitgeteilt, dass ihre Fortführung dieser Funktion nicht länger erwünscht sei. Heinz-Christian Strache selbst kündigte vor wenigen Tagen seinen völligen Rückzug aus der Politik an.
In der FPÖ kritisiert man die Entscheidung der Wahlbehörde. "Die rechtliche Einschätzung, wonach dem sowohl auf der Regionalwahlliste als auch auf der Landesliste gewählten Nationalratsabgeordneten Harald Stefan keine Entscheidung zwischen den beiden Mandaten zusteht, sei aus Sicht der FPÖ Wien und namhafter Rechtsexperten in dieser Form nicht nachvollziehbar, werde aber nun zur Kenntnis genommen", heißt es in einer Aussendung der FPÖ Wien.
Die FPÖ spricht sich außerdem gegen die Aufnahme von Philippa Strache in den Freiheitlichen Parlamentsklub aus, wie heute FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer und der designierte FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl bekanntgaben.
Phillipa Strache: Entscheidung bis 16. Oktober
Update: Phillipa Strache ließ am 10. Oktober über ihre Anwälte ausrichten, dass sie "im Lichte des ihr in den vergangenen Tagen gegenüber zum Ausdruck gebrachten diffamierenden Verhaltens, unbeeinflusst, sachlich und in Ruhe innerhalb der zu beachtenden Frist bis zum 16. Oktober" entschieden wird, ob unter den gegebenen Umständen eine konstruktive Arbeit im Parlament, "sowie ein politisches Wirken im Sinne des Wohles der Bürger und Wähler, mit der Aussicht auf Erfolg möglich sein wird."
Und weiter heißt es in einer Aussendung der Anwälte: "Unsere Mandantin Frau Philippa Strache hat zu keinem Zeitpunkt Spesen gegenüber der FPÖ abgerechnet oder sich auf Kosten der Partei privat bereichert. Insbesondere hat sie weder die Anschaffung von Kleidungsstücken, noch von Mode-Accessoires, wie etwa Handtaschen, aus Geldmitteln der FPÖ finanzieren lassen. Diese Anschuldigungen entbehren jeder Grundlage und dienen erkennbar allein dem Zweck, unsere Mandantin gezielt zu diffamieren."
Mehr zum Ehepaar Strache und der FPÖ gibt es hier: FPÖ suspendiert Strache
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