Verwaltungsgericht
Stadt Wien-Darmvorsorge muss überarbeitet werden

- Im Hickhack um die auf Eis gelegte Ausschreibungen zur Stadt Wien-Darmvorsorge gab es vonseiten des Verwaltungsgerichts nun ein Urteil: Diese muss zu Teilen überarbeitet werden. (Symbolbild)
- Foto: valiantsin suprunovich/Shutterstock.com
- hochgeladen von Margit Koudelka
Das Verwaltungsgericht hat zur geplanten Darmvorsorge-Initiative der Stadt Wien, die derzeit auf Eis liegt, eine Entscheidung gefällt. Verlangt wird eine teilweise Überarbeitung der Ausschreibung. Beide Streitparteien, Wiener Ärztekammer und die Stadt, verbuchen den Entscheid als Sieg für sich.
WIEN. Im Hickhack um die auf Eis gelegte Ausschreibungen zur Stadt Wien-Darmvorsorge gab es vonseiten des Verwaltungsgerichts Wien nun ein Urteil: Diese muss zu Teilen überarbeitet werden. Die Stadt arbeitet derzeit an einem Darmkrebs-Pilotprojekt nach dem Modell "Alles gurgelt". Diese sieht Stuhlproben für zu Hause und dann – im Bedarfsfall – rasche Termine bei Fachärzten für eine Koloskopie vor.
Dem Entscheid ging ein langer Streit voraus. Ein in Wien tätiger Arzt brachte eine Klage gegen das Vorhaben ein, der von der Wiener Ärztekammer unterstützt wurde. Das Argument: die Stadt sei nicht berechtigt, ärztliche Leistungen wie eine Darmspiegelung auszuschreiben, weil es sich um Leistungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) handelt.

- Die Stadt arbeitet derzeit an einem Darmkrebs-Pilotprojekt nach dem Modell "Alles gurgelt". Diese sieht Stuhlproben für zu Hause und dann – im Bedarfsfall – rasche Termine bei Fachärzten für eine Koloskopie vor. (Symbolbild)
- Foto: Pixabay
- hochgeladen von Theresa Kaserer-Peuker
Das Verwaltungsgericht befasste sich inzwischen mit dem Thema. In dem Entscheid, der am Donnerstag erst mündlich vorlag, sah das Gericht keine Probleme mit dem Screening-Programm an sich: Die Stadt darf also Stuhlproben sammeln und auswerten – wie einst Corona-Tests bei "Alles Gurgelt". Anders bewertet das Gericht die Ausschreibung für die Darmspiegelungen, die im Falle eines positiven Tests durchgeführt werden. Hier muss die Stadt den Ausschreibungstext überarbeiten.
Zwei Gewinner?
Beide Parteien verbuchen den Entscheid als Sieg für sich. So hieß es vonseiten der Kammer in einer Aussendung: "Das Verwaltungsgericht hat erkannt, dass der Auftraggeber intransparente und vergaberechtswidrige Bestimmungen vorgesehen hatte".

- Der Gesundheitsstadtrat ist "außerordentlich" zufrieden mit dem Urteil. Das Vorhaben könne nun weitergehen. (Archiv)
- Foto: Markus Spitzauer
- hochgeladen von Karl Pufler
"Insbesondere die Zuschlagskriterien, deren jederzeitige Änderung sich der Auftraggeber vorbehalten hat, lassen eine Teilnahme am Vergabeverfahren in rechtskonformer Form nicht zu. Die gesamte Ausschreibung für Los 2 muss daher zurück an den Start", heißt es. Um im Sinne der Patientinnen und Patienten rasch in die Umsetzung des Darmkrebsscreenings zu kommen, befände sich die Ärztekammer in laufenden Verhandlungen mit der Sozialversicherung und wird versuchen, diese nochmals zu beschleunigen. Damit sei der übliche Weg bei Vorsorgeleistungen in Österreich beschritten.
Nach einer Anfrage von MeinBezirk.at heißt es vonseiten des Gesundheitsstadtrats Peter Hacker (SPÖ): "Wir sind außerordentlich zufrieden mit dem heutigen Urteil". Zum Entscheid, dass es in Los 2 eine Präzisierung der genauen Beschreibung der Qualitätskriterien bedarf, betont er: "Wir werden gemeinsam und im Einvernehmen mit unseren Projektpartnern – dem Gesundheitsministerium und der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse, Anm.) – die Nachbesserungen im Ausschreibungstext vornehmen. Ich bin froh, dass das Verfahren nun weiterlaufen kann."
Man dürfe nicht vergessen: Klagegrund der Ärztekammer sei gewesen, dass weder Los 1 noch Los 2 vom Landesgesundheitsfonds ausgeschrieben werden dürfen, weil es sich um Leistungen des ASVG handle. Fakt sei aber, dass beide Lose nun ausgeschrieben werden dürfen. "Und beide Lose werden ausgeschrieben, vergeben und das Projekt wird umgesetzt", heißt es aus dem Hacker-Büro. Die Ärztekammer habe den Prozess also verloren. Eine ordentliche Revision durch die Kammer sei hier nicht möglich.
Zum Thema:



Link einfügen
Video einbetten
Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.
Karte einbetten
Social-Media Link einfügen
Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.
Code einbetten
Beitrag oder Bildergalerie einbetten
Foto des Tages einbetten
Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.