So geht Wien
Wie man (wirklich) Bezirksvorsteher in Wien wird
Führungswechsel an den Bezirksspitzen gab es 2023 schon einige. Aber wie wird man überhaupt Bezirkschef oder Bezirkschefin? Wer bestimmt die Stellvertreter? Die Kolumne "So geht Wien" klärt auf.
WIEN. Heuer hat es schon einige Wechsel an den Spitzen der Bezirke gegeben, zuletzt in Hietzing und in der Brigittenau. Neue Stellvertreterinnen gibt es zudem in Ottakring und der Donaustadt (mehr dazu unten). Und vielleicht folgen noch weitere - möglicherweise rund um die Wien-Wahl 2025.
Aber wie geht das? Wie wird man formal Bezirksvorsteher bzw. Bezirksvorsteherin? Und: Jeder Bezirksvorsteher hat zwei Stellvertreter. Einen von seiner eigenen Partei, einen von der zweitstärksten Partei im Bezirk. Wie kommt man in diese Funktion?
Das Volk wählt die Partei, nicht den Bezirkschef
Alle fünf Jahre gibt es in Wien nicht nur die Gemeinderatswahl, sondern auch die Bezirksvertretungswahl. Im Zuge dessen werden auf jeden Fall ein Bezirksvorsteher und seine zwei Stellvertreter gewählt. Aber nicht so, wie Sie jetzt vielleicht denken.
Die stimmenstärkste Partei im Bezirk stellt den Bezirksvorsteher, nachdem sie sich intern auf einen Spitzenkandidaten geeinigt hat. Da gibt es in der Vorgangsweise sicher Unterschiede bei den Parteien, aber bestimmt muss in jeder eine Gruppe von führenden Parteifunktionären den Kandidaten wählen. Das gilt auch für die Stellvertreter.
Ist also die innerparteiliche Wahl geschafft, dann geht es an den Wahlakt im Bezirk. Der Bezirksvorsteher wird von der Bezirksvertretung – also dem Bezirksparlament – gewählt, und nicht von den Bewohnern des Bezirks - diese wählen die Partei!
Stimmstärkste Partei entscheidet
Bei der Wahl selbst genügt die Hälfte der Stimmen jener Partei, die den Wahlvorschlag einbringen darf - also die Hälfte der Stimmen der eigenen Partei des Bezirksvorstehers. Selbst wenn alle anderen Bezirksparlamentarier - und damit die Mehrheit - gegen den Wahlvorschlag sind, entscheidet die stimmstärkste Partei mehr oder weniger im Alleingang. Ich kann mir nicht vorstellen, dass unter dieser Bedingung jemals eine Wahl in Wien schiefgegangen ist!
Das heißt, man kann ohne eine breite Unterstützung der Mandatare gewählt werden – das eigene Engagement und die Kompetenz braucht man dann, um eine Konsenspolitik zu machen. Und wie immer – das gilt auch für beide Stellvertreter.
Angelobung durch den Bürgermeister
Gewählt werden alle drei Personen für fünf Jahre. Manchmal scheiden Bezirksvorsteher aber auch innerhalb einer Wahlperiode aus – auch in diesem Fall müssen ihre Nachfolger von der Bezirksvertretung gewählt werden. Nach der Wahl und für den Amtsantritt müssen alle gegenüber dem Bürgermeister das Gelöbnis ablegen, dass sie ihre Pflichten getreu erfüllen werden. Und alle bleiben so lange im Amt, bis ihre Nachfolger in einer Bezirksvertretungssitzung gewählt werden.
Zum Schluss das liebe Geld: Bezirksvorsteher haben ein Erwerbsverbot. Das heißt, sie dürfen keinen Beruf mit der Absicht eines Erwerbs ausüben – also nichts dazuverdienen. Und diesmal gilt das nicht für ihre Stellvertreter.
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