In Wien
Diese Regeln für Leih-E-Scooter gelten ab 1. September
Seit dem 1. Juli gelten neue Regeln für Leih-E-Scooter in Wien. Für Betreiber gab es aber noch bis 31. August Zeit, alle technischen Voraussetzungen zu erfüllen. MeinBezirk.at hat für dich die wichtigsten Regeln, die ab dem 1. September auf Wiens Straßen gelten.
WIEN. Seit 62 Tagen gibt es neue Regeln für verliehene E-Scooter in der Bundeshauptstadt. Die neuen bzw. alten Betreiber Voi, Lime, Bird und Link mussten in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Und ab Freitag, 1. September, müssen sich auch die Verleiher an die Regeln halten.
MeinBezirk.at hat für dich alle wichtigen Regeln für Leih-E-Scooter zusammengefasst.
Strafen
Bereits seit dem 19. Mai hat die Stadt Wien einige neue Regeln eingeführt. Etwa das Parken am Gehsteig ist für Leih-E-Scooter verboten, man muss die fixen Abstellflächen nutzen oder die Geräte platzsparend in der Parkspur abstellen. 25 Euro kostet das falsche Abstellen von E-Rollern. Zusatzkosten gibt es auch, wenn die MA 48 das Gerät abschleppen muss.
Abstellflächen
Die Stadt Wien baut im ganzen Gebiet die E-Scooter-Stationen aus, besonders an problematischen Hotspots. Nicht gestattet ist das Abstellen im Umkreis von jeweils 100 Metern rund um diese Abstellflächen. Die Rückgabe der Roller ist nicht möglich, wenn diese in einem verbotenen Teil abgestellt werden. Die Miete kann in diesem Fall nicht beendet werden. Pro Abstellfläche gibt es Platz für bis zu zehn Scooter, neue Flächen gibt es beim Rathausplatz, am Parkring, Praterstern, beim Museumsquartier, im Bereich der inneren und äußeren Mariahilfer Straße, am Franz-Josefs-Kai und in der Kärntner Straße.
Sperrzonen und weniger Tempo
Rund um Krankenhäuser, Marktgebiete und Gemeindebauten gibt es Sperrzonen. Das heißt, hier ist die Fahrt von E-Scootern verboten, das Einfahren sei technisch unmöglich. Dabei handelt es sich um die Gebiete Staatsoper, Stephansplatz, Graben, Kärntner Straße, Vorplatz Albertina, Vorgartenmarkt, Naschmarkt, Karmelitermarkt und Rabenhof.
In der Wohnstraße Alberichgasse und Reuenthalgasse, der Begegnungszone Innere Mariahilfer Straße sowie ähnlichen Begegnungszonen und Wohnstraßen wird das Tempo der Roller automatisch gedrosselt.
Begrenzte Anzahl an Scootern
Seit dem 1. Juli gibt es auch eine begrenzte Anzahl an E-Scootern pro Zonen. In der Inneren Stadt dürfen insgesamt maximal 500 Scooter stehen, vorher waren es 2.500. In den Bezirken 2 bis 9 sowie im 20. Bezirk sind es dann 1.500 statt 2.500. Die Außenbezirke freuen sich dann auf mehr E-Roller - die Anzahl wird auf 2.000 aufgestockt. Damit gibt es auch mehr E-Scooter an den Endstellen von U-, S- und Straßenbahnen.
Nummernschilder
Was etwa die Wiener Volkspartei vor einiger Zeit forderte (siehe unten), kommt jetzt ebenfalls: die E-Roller-Nummernschilder. Diese waren im vergangenen Jahr nicht von der Stadt geplant. Da diese jedoch von allen Verleihern angeboten wurden, sorgen dann ab September die Nummernschilder für genauere Zuordnungsbarbarkeit bei Beschwerden. Bürgerinnen und Bürger können Fotos von etwa falsch abgestellten Rollern per "Sag’s Wien"-App mitteilen. Mit dem Schild kann dann der Standort genau und rasch überprüft werden, damit auch Beschwerden schneller geahndet werden können.
Digitales Dashboard und "Park-Sheriffs"
Und wer kontrolliert diese neuen Maßnahmen? Die sogenannten "Park-Sheriffs" werden die Einhaltung der Abstell-Regeln vor Ort kontrollieren. Mit dabei sind auch die Ordnungsdienste der jeweiligen Betreiber sowie die Stadt Wien und die Wiener Polizei. Stand Ende August gab es insgesamt 11.000 Strafen, so die Stadt Wien.
Doch das wichtigste Tool für die Betreiber und die Stadt ist das digitale Dashboard, welches die genauen Standorte jedes einzelnen Geräts zu jeder Zeit per GPS anzeigen wird. Bislang mussten die Betreiber Listen schicken, wie viele und wo sich E-Scooter befinden.
Das Dashboard zeigt, wie viele E-Scooter von welchem Betreiber sich wo befinden. Die Daten seien anonymisiert, heißt also, die Stadt oder die Betreiber bekommen keine Daten von den Lenkerinnen und Lenkern. Das ermöglicht nicht nur die Kontrolle, sondern auch das konsequente Strafen bei unzulässigem Abstellen. Hier werden die Betreiber bestraft, die dann die Strafen bei ihren Nutzerinnen und Nutzern setzen können. Falls ein Verleiher mehrere Vergehen tätigt, droht eine Vertragsauflösung.
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