Elf Filialen
Mitarbeiter einer Wiener Wäscherei illegal überwacht
Eine Wiener Textilreinigungskette hat illegal Überwachungskameras ohne die Erlaubnis des Personals installiert. Eine Mitarbeiterin meldete sich dann bei der Gewerkschaft, die dann den Fall der Datenschutzbehörde meldete.
WIEN. Eine Frau arbeitet in einer Filiale einer Textilreinigung in Wien. Eines Tages kommt sie zur Arbeit und sieht, wie dort Überwachungskameras installiert werden. Das Pikante daran: Die Kameras sind direkt auf das Personal gerichtet. Als sie ihren Chef danach fragt, macht er keinen Hehl heraus, dass die Kameras dazu dienen, um zu schauen, was sich im Geschäft tut und was das Personal macht.
Die Mitarbeiterin meldet sich anschließend bei der Gewerkschaft, weil sie das nicht so hinnehmen will. Die "Produktionsgewerkschaft" (PRO-GE) besuchte nach der Meldung alle elf Wiener Filialen der Wäscherei O. und hat das Personal informiert, dass Kameras installiert wurden und werden. Da das ohne ihre Einwilligung geschah, ist dieses Handeln illegal. Einige der Kameras wurden auch in Pausenräumen installiert.
"Nach ein paar Stunden hatten wir auch das Gefühl, dass die KollegInnen immer abweisender gegen uns wurden", erzählt PRO-GE-Fachexperte Sascha Ernszt der BezirksZeitung. Der Chef soll einen Hinweis bekommen haben, dass die Gewerkschaft die Filialen besucht, weshalb er das Personal per WhatsApp gewarnt hat. "Wenn jemand von dieser Organisation kommt, bitte nicht mit denen reden. Das ist ein Betrug", schrieb der Chef in Nachrichten, die der BezirksZeitung vorliegen.
Der PRO-GE habe sich der Wäscherei-Chef auf Anrufe sowie nach einem eingeschriebenen Brief nicht gemeldet. Noch vor Weihnachten wurde die Datenschutzbehörde (DSB) sowie das Arbeitsinspektorat informiert, jedoch gab es keine Rückmeldung. Ein DSB-Sprecher bestätigte der BezirksZeitung eine entsprechende Meldung: "Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können derzeit keine weiteren Auskünfte dazu erteilt werden".
Tipps für Arbeitnehmer
Fachexperte Ernszt erklärt, welche Rechte die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. "Kameras können prinzipiell nur bei berechtigtem Interesse des Arbeitgebers installiert werden (Tresorraum, Schalterbereich Spielcasino etc.). Der Blinkwinkel der Kameras darf aber nicht im Bereich der ArbeitnehmerIn sein, da dies ein Eingriff in die Menschenwürde ist", erzählt Ernszt.
Wenn Kameras dort jedoch installiert wurden, ist dies mit dem Betriebsrat oder, wenn keiner vorhanden, mit den einzelnen Arbeitnehmerinnen und -nehmern zu vereinbaren. Das Personal hat jederzeit das Recht auf Einsicht der Videodateien, die über sie gesammelt werden. "Bei Verstoß kann der Arbeitnehmer sich jederzeit an die Gewerkschaft wenden. Wir begleiten Betroffene dann bis zum Arbeits- und Sozialgericht und können auf Unterlassung klagen. Auch eine Anzeige bei der Datenschutzbehörde kann eingebracht werden", so der PRO-GE-Fachexperte.
Betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich zu diesem und ähnlichen Fällen bei der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE) melden. Und zwar unter der Nummer 01 544 44 69 oder per Mail an proge@proge.at. Ebenso kann man sich bei der Datenschutzbehörde melden, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer handelt oder nicht. Mehr Informationen auf der DSB-Website.
Das könnte dich auch interessieren:
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.