Bei Bahnstörungen
So bekommst du in Wien Entschädigungen von der ÖBB

Entschädigungen stehen auch Menschen mit Klimaticket und Zeitkarten zu.  | Foto: ÖBB Lehrner
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  • Entschädigungen stehen auch Menschen mit Klimaticket und Zeitkarten zu.
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Schon seit geraumer Zeit sorgen Zugverspätungen bei der ÖBB für massiven Ärger bei den Bahngästen. Kommt es jedoch zu solchen Störungen, stehen Fahrgästen Entschädigungszahlungen zu. Das gilt auch für Menschen, die ein Klimaticket oder eine Zeitfahrkarte besitzen. Wir haben uns angesehen, wie du in Wien zu diesen kommst.

WIEN. Zugverspätungen oder Ausfälle sind besonders im Frühverkehr ärgerlich. Die Agentur für Passagier und Fahrgastrecht (apf) informiert, wie und wann man eine Verspätungsentschädigung erhält. Denn das geht übrigens auch mit einem Klimaticket und Dauerkarten. 

Im Fernverkehr stehen einem 25 Prozent der Rückerstattung des Fahrpreises zu, wenn der Zug am Zielort um mehr als 60 Minuten zu spät ankommt.  Bei einer zweistündigen Verspätung sind es sogar 50 Prozent. Diese Regelungen gelten jedoch nur im Fernverkehr und für Einzelfahrscheine.

MeinBezirk.at hat recherchiert, wie man eine Entschädigung mit einem Klimaticket oder einer Zeitfahrkarte erhält. 

Schon seit geraumer Zeit sorgen Zugverspätungen bei den ÖBB für massiven Ärger bei den Bahngästen. (Symbolbild) | Foto: RMW
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Entschädigungen bei Jahreskarten

Bei Jahreskarten wird nicht die einzelne Fahrt für die Entschädigung herangezogen, sondern ein pauschaler Pünktlichkeitsgrad im Monat, der im Regionalverkehr 95 Prozent beträgt.

In diesem Fall gilt ein Zug als verspätet, wenn der Zug mehr als fünf Minuten und 29 Sekunden später als geplant am Bahnsteig anfährt. Um die durchschnittliche Verspätung zu berechnen, werden alle Zug-Ankünfte des Gebiets gemessen und in einen Pünktlichkeitsgrad übertragen. Die Entschädigung bei Wochen und Monatskarten legen die Unternehmen und Verkehrsverbünde selbst fest. 

Kommt es jedoch zu solchen Störungen, stehen Fahrgästen Entschädigungszahlungen zu. | Foto: Schmid/RMW
  • Kommt es jedoch zu solchen Störungen, stehen Fahrgästen Entschädigungszahlungen zu.
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Bei der ÖBB bekommt man zehn Prozent des auf einen Monat entfallenden Anteils der Entschädigungsbasis gutgeschrieben. Als Entschädigungsbasis gilt der Preis der Jahreskarte, abzüglich der Preisanteile für Bus- und städtische Leistungen. Beim Kauf einer Verbund-Jahreskarte informiert die ÖBB über das automatische Entschädigungssystem. Voraussetzung ist das Einverständnis zur Verwendung der personenbezogenen Daten. 
Am Ende des Jahres wird der Entschädigungsbetrag unaufgefordert an das genannte Bankkonto überwiesen. Mehr Informationen zu den Fahrgastrechten der ÖBB findest du hier

Klimaticket

Bei dem Klimaticket werden Züge im Regional- und Fernverkehr für die Berechnung herangezogen. Wenn der gesetzlich festgelegte Pünktlichkeitsgrad von 93 Prozent für Züge in mindestens einem Monat nicht erreicht wird, erhalten Betroffene am Ende der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte eine Entschädigung. Pro Monat beträgt die Entschädigung für Besitzerinnen und Besitzer eines Klimatickets 4,12 Euro. Alle Informationen findest du hier

Zeitkartentickets (Ausnahme Jahreskarten)

Bei Zeitkartentickets, wie Monats oder Wochenkarten, kann man eine Verspätungsentschädigung erhalten, wenn der Zug bei der Ankunft mehr als 20 Minuten Verspätung hat. Dafür muss man bei dem Zugpersonal oder bei den Beschäftigten am Ticketschalter am Ankunftsbahnhof eine Bestätigung einholen.

Falls man durch die Verspätung dafür keine Zeit hat, kann man die Bestätigung auch telefonisch bei dem ÖBB Kundeservice (05-1717) einholen oder bis sieben Tage nach der Fahrt selber online abfragen und ausdrucken

Damit die Bestätigung gültig ist, muss die Nummer der Wochen bzw. Monatskarte eingetragen werden. | Foto: Screenshot ÖBB
  • Damit die Bestätigung gültig ist, muss die Nummer der Wochen bzw. Monatskarte eingetragen werden.
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Damit die Bestätigung gültig ist, muss die Nummer der Wochen bzw. Monatskarte eingetragen werden. Die Entschädigung beträgt einheitlich 1,50 Euro pro Verspätung und wird bei Vorlage der Zeitkarte und der entsprechenden Anzahl an Verspätungsbestätigungen, bei jeder Personenkasse der ÖBB bar ausbezahlt. Auch hier gilt, dass Entschädigungen unter vier Euro nicht ausgezahlt werden. 

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