Tempo 30 vor Schule und Kindergarten

Zwischen der Kapelle Dörfla und der Grambachbrücke gilt Tempo 30.
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In vielen Gemeinden in Graz-Umgebung gilt innerorts Tempo 30, ausgenommen davon sind Vorrangstraßen.
Gerade zum Schulbeginn vor Schulen und Kindergärten ein wichtiges Thema, vor allem weil Tempo 30 nicht immer explizit ausgewiesen wird.
Zum Beispiel gilt in Gössendorf zwischen der Kapelle Dörfla und der Grambachbrücke Tempo 30, ausgelöst wird die Begrenzung durch ein Ende der Vorrangstraße früher als gewohnt, also nicht erst direkt vor dem Kreisverkehr.

Für einige Autofahrer ist die Geschwindigkeitsmessung, die vor Schulbeginn dort von der Gemeinde aufgestellt wird, immer wieder eine Überraschung bzw. blenden diese aus.

Zusatztafel überfordert Verkehrsteilnehmer

Johannes Ulrich hat im Vorjahr den Vorschlag gemacht über eine Zusatztafel auf Tempo 30 hinzuweisen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat diesen Vorschlag geprüft, aber sich gegen die Anbringung der 30er-Tafel ausgesprochen, da die Gefahr besteht, dass die
Verkehrsteilnehmer aufgrund der Vielzahl der Informationen bzw. der
bereits angebrachten Tafeln überfordert werden. Desweiteren führt eine weitere Information zu Tempo 30 nicht automatisch zu mehr Verkehrsteilnehmern die sich daran halten.

Die Marktgemeinde Gössendorf hat den Vorschlag aber zum Anlass genommen und für einige Zeit A0 Infoplakate aufgestellt, um den Autofahrern Tempo 30 an der Stelle ins Bewusstsein zu rufen.

Bodenmarkierungspiktogramm oder Bewusstseinsbildung

Zum Schulbeginn ist es vor allem wichtig Tempo 30 an dieser Stelle in Erinnerung zu rufen. Die "Elternhaltestelle" ist nämlich auf dem Parkplatz gegenüber von Schule und Kindergarten auf der anderen Straßenseite, Kinder müssen daher die stark befahrene Landesstraße queren.
Zu Schulbeginn und Schulende werden die Kinder von einem Schülerlotsen über die Fahrbahn geleitet, wobei dieser natürlich nicht den ganzen Tag verfügbar ist.

Eine buntes/farbliches 30er Bodenmarkierungspiktogramm könnte als zusätzliche Info hilfreich sein, Johannes Ulrich hat sich dazu bereits mit der zuständigen Mitarbeitern vom Kuratorium für Verkehrssicherheit ausgetauscht.

Zuständig ist oft nicht die Gemeinde

Wie man an diesem Beispiel sieht, sind Lösungen im Bereich Verkehrssicherheit nicht immer einfach. Im obigen Beispiel wäre für die Umsetzung von straßenpolizeilichen Maßnahmen schlussendlich die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, die Gemeinde kann aber natürlich konkrete Verbesserungsmaßnahmen vorschlagen. Experten entscheiden, ob diese sinnvoll sind oder nicht.

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