Amstetten
Lebenslange Haft für Albaner nach Home Invasion und Schüsse gegen Polizisten

Drei Männer wurden wegen einer Home Invasion im vergangenen September verurteilt. | Foto: Katharina Schrefl
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Ein vermeintlicher Millionen-Coup endete für einen von drei Tätern mit einer (nicht rechtskräftigen) lebenslangen Haftstrafe.  Die beiden Mittäter wurden zu je vier Jahren Haft verurteilt (rechtskräftig).

AMSTETTEN. Fast ein Jahr nach der Tat steht das Urteil des Schwurgerichts gegen drei Männer, die in das Haus eines Amstettener Ehepaares eindrangen, fest. 1,5 Millionen Euro hätten die Täter erbeuten wollen - Geld, dass sich in dem Haus nie befunden hatte. Die Bewohnerin, eine Pensionistin, überraschte die Täter. Sie ergriffen allerdings nicht die Flucht, sondern setzten ihr Vorhaben fort. Einer der drei hielt sie in Schach, während die anderen weiter nach Geld und Wertgegenständen suchten.

"Schuss ist an meinem Kopf vorbeigesaust": Prozess um "Home Invasion" startete

Aus dem Staub machten sich die zwei Kosovaren und der Albaner erst, als es zufällig an der Tür klingelte. Im Zuge seiner Flucht lieferte sich ein damals 58-Jähriger einen Schusswechsel mit zwei Polizisten. Er und ein Mittäter wurden noch am selben Tag festgenommen. Der dritten im Bunde konnte sich vorerst aus dem Staub machen. Die Polizei stellte ihn allerdings ein paar Tage später. Seither befanden sich die drei Männer in Untersuchungshaft.

Die Polizei konnte die Männer festnehmen. | Foto: Katharina Schrefl
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Tasche sichergestellt

Der Großteil des Beweisverfahrens wurde bereits beim ersten Verhandlungstermin im Februar abgeschlossen. In der Zwischenzeit konnten Ermittler allerdings eine Sporttasche sicherstellen. Diese gehörte dem Drittangeklagten und enthielt allerlei Einbruchswerkzeug, Walkie Talkies, Klebeband und Auto-Kennzeichen. Die Staatsanwaltschaft interpretierte die Materialien als Hinweis darauf, dass die Tat im Vorhinein sorgfältig geplant war. Das Klebeband hätte man verwenden können, um eventuelle Anwesende zu fesseln.

Raub oder Einbruchsdiebstahl?

Die drei Angeklagten bekannten sich des Diebstahls durch Einbruch schuldig. Zur Last legte ihnen die Staatsanwaltschaft jedoch schweren Raub. Bei einem Diebstahl nimmt ein Täter einer anderen Person etwas weg. "Raub" bedeutet, dass ein Täter dafür gegen eine andere Person Gewalt anwendet oder sie bedroht.

Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt. | Foto: Katharina Schrefl
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Raub wird mit Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Wird ein Raub, wie angeklagt, unter Verwendung einer Waffe verübt, reicht der Strafrahmen von einem bis zu fünfzehn Jahren Haft. Bricht jemand für einen Diebstahl in eine Wohnstätte ein, beträgt die maximale Freiheitsstrafe fünf Jahre.

Bewohnerin traumatisiert

Nach welchem Gesetzesparagraphen die Männer zu bestrafen sind, mussten die Geschworenen entscheiden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung versuchten, diese in ihren Schlussvorträgen zu überzeugen. Es würde sich um Schwerstkriminalität handeln, so der Staatsanwalt. Die drei hätten die Tat genau geplant und die jeweiligen Aufgaben verteilt.

Mit einem Brecheisen und Kabelbindern hätten sie die Pensionistin bedroht und diese dabei in Todesangst versetzt. Die Hausbesitzerin leidet seit dem Vorfall an einer Posttraumatischen Belastungsstörung.

Die Täter stellten das Fahrzeug im Wald bei dem Haus ab. | Foto: LKA NÖ
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Gewaltabsicht bestritten

Laut ihren jeweiligen Verteidigern hätten die Angeklagten nicht beabsichtigt, der Frau Gewalt anzutun. Der Zweitangeklagte führte seine Pistole zwar schon mit sich, sie sei aber noch nicht geladen gewesen. Außerdem sei der Einbruchsdiebstahl nicht erfolgreich gewesen, denn statt 1,5 Millionen Euro zu erbeuten, gingen sie leer aus.

Schüsse gegen Polizisten

Dem Zweitangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft außerdem versuchten Mord vor. Nach der Flucht von dem Grundstück waren ihm zwei Polizisten auf den Fersen. Er setzte mindestens drei Schüsse ab, aus einer Entfernung von 11,5 bis 12,5 Metern. Getroffen wurden die Polizisten nicht. Laut dem Albaner hätte er in die Luft geschossen. Ein Gutachten lieferte allerdings widersprüchliche Indizien. Schmauchspuren sowie ein Einschussloch an einem Baum würden eher darauf hindeuten, dass der damals 58-Jährige auf die Polizisten gezielt hatte.

Mit einer historischen Handfeuerwaffe setzte der Zweitangeklagte mindestens drei Schüsse in Richtung der Polizisten ab. | Foto: LKA NÖ
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Es sei eine "beinharte Kosten-Nutzen-Rechnung" gewesen, so die Privatbeteiligtenverteterin der beiden Polizeibediensteten. Denn in einer ähnlichen Situation konnte sich der Albaner schon einmal freischießen, und seiner Festnahme zumindest kurzfristig entkommen. Das Opfer verstarb später an den Schussverletzungen. Deswegen wurde er bereits wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt.

Schuldsprüche einstimmig

Sämtliche Schuldfragen beantworteten die acht Geschworenen einstimmig. Sie sprachen die drei Angeklagten des Raubes - allerdings nicht des schweren Raubes unter Anwendung einer Waffe - schuldig. Pistole und Brechstange hatten die Angeklagten demnach für den Raub nicht als Waffen verwendet bzw. die Pensionistin damit bedroht.

Die beiden, zuvor unbscholtenen, Kosovaren wurden zu je vier Jahren Haft verurteilt. Die Urteile sind rechtskräftig.

Die drei Männer wurden von dem Schwurgericht verurteilt. | Foto: Katharina Schrefl
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Einstimmig schuldig gesprochen haben die Geschworenen auch den Albanier wegen zweifachen versuchten Mordes sowie unerlaubten Waffenbesitzes. Angesichts des Zusammenstoßens mehrerer Straftaten und seiner einschlägigen Vorstrafe wegen Mordes wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Zweitangeklagte legte Berufung wegen der Strafhöhe ein.

Außerdem sprach das Gericht der Hausbewohnerin 7.050 Euro zu Schmerzengeld von den drei Verurteilten. Beiden Polizisten, auf die der Albaner geschossen hatte, sprach das Gericht von diesem je 5.000 Euro Schmerzengeld wegen der seelischen Belastung zu. Das bei den Angeklagten sichergestellte Bargeld in der Höhe von insgesamt rund 8.500 Euro wird dazu aliquot aufgeteilt.

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