Lockdown
LOCKDOWN: Das muss nun AB DIENSTAG 3.11.2020 beim EINKAUFEN beachtet werden !!!
Lockdown: Das muss nun AB DIENSTAG 3.11.2020 beim EINKAUFEN beachtet werden !!!
Mit den neuen Verordnungen, die Kanzler Kurz heute um 16.30 Uhr verkünden wird, kommt auch die Zehn-Quadratmeter-Regel für Shops zurück.
Die neuen Verordnungen, die ab Dienstag, 0 Uhr in Kraft treten, beinhalten neben den fünf Gründen, das Haus zu verlassen, einem Shutdown von Kultur, Gastronomie und Amateursport - und auch eine Detailregelung für Shops. Ein Betreten dieser ist laut § 4 nur gestattet, wenn man einen Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen hält und einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz (Maske) trägt.
Ist ein Geschäft kleiner als zehn Quadratmeter, darf sich jeweils nur ein einzelner Kunde darin aufhalten.
Die "Wagerlpflicht" soll verhindern das Personen zu nahe kommen.
Es sollen alle Geschäfte offen bleiben anders aals beim 1. Lockdown.
Fotos: Robert Rieger Photography
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