Mordprozess in Ried
20 Jahre Haft und Einweisung – Urteil ist rechtskräftig
Eine 24-jährige Pflegekraft aus der Slowakei, die am 5. Oktober 2023 in Geretsberg einen von ihr betreuten 82-Jährigen erstochen hat, ist am Dienstag in Ried wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Laut Bericht auf ooe.orf.at befanden sie die Geschworenen einstimmig für schuldig und für zurechnungsfähig.
RIED. Wegen ihrer Gefährlichkeitsprognose wird die Pflegekraft zusätzlich zur Strafe in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die angeklagte Person, die als Mann geboren wurde, bezeichnet sich als transident und wollte in der Verhandlung mit einem weiblichen Vornamen angesprochen werden. In der Justizanstalt sitzt die Pflegekraft derzeit im Männertrakt.
Mangelnde Impulskontrolle
Zum Tatherhang erläuterte die Staatsanwaltschaft, die aus der Slowakei stammende Pflegekraft habe am Tag der Tat Streit mit ihrem Freund in der Heimat gehabt und sich betrunken. Sie sei wegen mangelnder Impulskontrolle in Verbindung mit dem Alkohol – laut Gutachten 3,6 Promille – auf den 82-Jährigen losgegangen und habe dem rechtsseitig gelähmten Senioren elf Messerstiche in Oberkörper, Bauch, Gesicht und Kopf versetzt.
Gefährlichkeit bescheinigt
Gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten, das der Pflegekraft Gefährlichkeit bescheinigte, forderte die Staatsanwaltschaft zusätzlich zu einer Verurteilung die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Die Tatwiederholungsgefahr liege nämlich laut Gutachten bei 75 Prozent. Nur im Maßnahmenvollzug sei die haftbegleitende therapeutische Behandlung gewährleistet, um die von der Pflegekraft ausgehende Gefahr einzudämmen.
Keine Erinnerungen an die Tat
Der Verteidiger gab an, dass die Transfrau seit der Kindheit ein Mädchen sein wollte. Anfangs habe sie sich mit dem 82-Jährigen gut verstanden, ihn sogar „Opa“ genannt. Als Auslöser für die Tat sah die Verteidigung die Trennung vom Freund, nachdem dieser von angeblichen Übergriffen des Senioren erfahren hatte. Zudem habe seine Mandantin sich mit dem Messer erst selbst verletzen wollen, dann aber offenbar umgeschwenkt. Die Pflegekraft selbst berichtete von einem Streit, sie könne sich aber an nichts weiter erinnern. Sie habe nur gesehen, dass „der Opa“ voller Blut war. Nachdem niemand außer ihr im Haus war, hätte sie schlussgefolgert, dass sie selbst das angerichtet haben müsse.
Keine Schizophrenie
Dem Gericht erzählte die angeklagte Person von Problemen in der Kindheit, der Heirat mit einem Mann, Prostitution, Alkohol, Drogen, Scheidung und einer psychiatrischen Behandlung wegen Schizophrenie. Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner erklärte allerdings, dass keine Schizophrenie vorliege. Sie bescheinigte der Angeklagten hingegen mangelnde Impulskontrolle, Aggressionsneigung, einen ausgeprägten Hang zum Dramatisieren und attestierte ihr eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Das sei keine Krankheit, die Betroffenen könnten „durchaus über sich nachdenken“. Ihr Fazit: zurechnungsfähig und voraussichtlich auch künftig gefährlich.
Einstimmiges Urteil
Das einstimmige Urteil der Geschworenen nach sehr kurzer Beratungszeit lautete schuldig des Mordes – und zurechnungsfähig. Die Pflegekraft wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt und zudem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Mildernd wurden das Geständnis und der Alkoholeinfluss gewertet, erschwerend das Ausmaß der Gewalt und die Wehrlosigkeit des Opfers.
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