"Freibad-Täter" in Braunau kein Unbekannter
Anklage wegen Nazi-Tattoos erhoben
Anfang Juli ist durch einen Bericht der BezirksRundSchau öffentlich geworden, dass ein 32-Jähriger mit nationalsozialistischen Tattoos im Braunauer Freibad gesichtet wurde. Die polizeiliche Arbeit in diesem Fall wurde massiv kritisiert. Gegen den 32-Jährigen Tätowierten wurde nun von der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis Anklage erhoben.
BRAUNAU, RIED. Dem einschlägig vorbestraften Mann aus dem Bezirk Braunau wird Wiederbetätigung vorgeworfen, berichtet Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, dem ORF. In der Anklageschrift stehe, dass der 32-Jährige an mindestens zwei Gelegenheiten seine Tattoos mit nationalsozialistischen Symbolen öffentlich hergezeigt haben soll: Im Freibad in Braunau sowie auf Fotos in sozialen Netzwerken. Probleme dieser Art soll es mit dem Angeklagten schon öfter gegeben haben – er habe sich etwa schon mit einem Hakenkreuz-Tattoo und einem Hitler-Portrait gezeigt. Laut Medienberichten erhielt er bereits zehn Vorstrafen, insgesamt gäbe es zwölf Eintragungen auf seinen Namen.
Beschuldigter identifiziert
Ins Rollen kam der Fall ursprünglich durch einen Hinweis eines Polizisten aus Bayern, dem die Tätowierungen im Freibad Braunau aufgefallen waren. Etliche mediale Aufmerksamkeit hatte auch das Vorgehen der Polizei erregt: Sie hatte das Freibad, trotz Anzeige, nicht betreten. Das Handeln der Polizisten werde nun inhaltlich und disziplinarrechtlich geprüft, heißt es in Medienberichten. Der Täter sitzt jedenfalls seit drei Wochen wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft, er wurde kurz nach dem Vorfall im Freibad ausgeforscht.
Polizei in Erklärungsnot
„Die Anklage gegen den mit Nazi-Symbolen tätowierten Mann ist konsequent und folgerichtig. Nach der Empörung rund um die Braunauer Freibad-Causa haben die Behörden die Dringlichkeit erkannt und gehandelt. Wir warten aber noch auf die Ergebnisse der internen Ermittlungen der Exekutive. Auf Erklärungen, warum die Beamten nach dem Anruf des Zeugen nicht sofort an Ort und Stelle gehandelt haben“, so die Grüne Rechtsextremismus-Sprecherin Anne-Sophie Bauer.
„Die Exekutive ist ein zentraler Pfeiler im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Deshalb muss geklärt sein, was an tatsächlich passiert ist. Warum die Beamten an jedem Tag augenscheinlich nicht sofort eingeschritten sind, und es müssen die Lehren daraus gezogen werden. Die Polizei darf im Kampf gegen den Rechtsextremismus nicht in Erklärungsnot kommen“,
erläutert sie.
Fortsetzung folgt
Ein Verhandlungstermin für das Geschworenengericht steht noch nicht, laut Ebner soll im Herbst weiter verhandelt werden. Im Falle eines Schuldspruches droht dem 32-Jährigen eine unbedingte Haftstrafe.
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