Ergebnis der Arbeiterkammer
Bezirk bei Kinderbetreuung leicht verbessert

AK-Präsident Andreas Stangl mit Erika Rippatha, Leiterin der Stabsstelle Frauen- und Gleichstellungspolitik der AK OÖ. | Foto: AKOÖ/Wolfgang Spitzbart
  • AK-Präsident Andreas Stangl mit Erika Rippatha, Leiterin der Stabsstelle Frauen- und Gleichstellungspolitik der AK OÖ.
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Die Kinderbetreuungsangebote im Bezirk Braunau haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert.

BEZIRK. Eine aktuelle Erhebung des Bildungs- und Betreuungsangebotes in Krabbelstuben, Kindergärten und Horten zeigt, dass sich die Situation in Oberösterreich kaum gebessert hat, vor allem im ländlichen Raum. Im Bezirk Braunau hat sich immerhin die Zahl jener Gemeinden, die vollzeittaugliche Betreuungsplätze anbieten können, von fünf auf sechs gesteigert. Kirchberg bei Mattighofen stach hier besonders heraus: Die Gemeinde schaffte den Sprung von Kategorie D auf 1A. Hingegen mussten Aspach, Munderfing und St. Pantaleon ihren 1A-Status abgeben.

Luft nach oben

Weitere 1A-Gemeinden neben Kirchberg sind Braunau, Ostermiething, Palting, Perwang am Grabensee und St. Veit im Innkreis. Durch Gemeindekooperationen gelang es dem "Aufsteiger des Jahres" Kirchberg, das Angebot deutlich zu verbessern. Die Arbeiterkammer schlüsselte die Ergebnisse auch nach Alterskriterien auf: Beim Angebot für Drei- bis Sechsjährige befinden sich insgesamt neun Gemeinden in der Kategorie 1A, das ist um eine weniger als im Vorjahr. Bei den Unter-Dreijährigen sind ganze 15 Gemeinden in den obersten Rängen zu finden.

Wo geht Vollzeit?

Mit dem Kinderbetreuungsatlas bietet die Arbeiterkammer einen Überblick über das Kinderbildungs- und -betreuungsangebot in Oberösterreich. Vier Kriterien sind für die Gesamt-Kategorienbildung wichtig, um Eltern eine Vollzeitarbeit zu ermöglichen: der Umfang der täglichen Öffnungszeiten, das Angebot eines Mittagessens, die Sommerbetreuung und die Summe der Schließzeiten im Laufe eines Arbeitsjahres. Zudem wurde das Angebot nach den Altersgruppen Unter-Dreijährige, Drei- bis Sechsjährige und Volksschulkinder aufgeschlüsselt. So können Gemeinden maximal zwölf Kriterien erfüllen.

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