Bezirkshauptmann von Braunau appelliert
„Bleiben Sie bitte weiterhin zuhause!“
Gerald Kronberger, Bezirkshauptmann in Braunau, ruft die Bevölkerung auf, sich zum Schutze aller weiterhin an die Vorgaben der Regierung zu halten.
BEZIRK BRAUNAU (ebba). „Wir haben alles gut im Griff. Vor mehr als zwei Wochen wurde der Krisenstab der Bezirkshauptmannschaft eingerichtet. Hier stimmen wir uns mit dem Roten Kreuz, dem HÄND, der Feuerwehr, dem Bezirkspolizeikommando und dem Krankenhaus Braunau ab“, erklärt BH Kronberger.
148 Verdachtsfälle
Die Positiv-Testungen auf Covid-19 haben sich weiter erhöht. „Was auch daran liegt, dass nicht mehr nur die mobilen Teams des Roten Kreuzes, sonder auch der Hausärztliche Notdienst (HÄND) unterwegs ist, um Testungen durchzuführen. Mit Stand 24. März, 7.15 Uhr, haben wir im Bezirk Braunau 13 bestätigte Infektionen. Zwei Personen davon befinden sich aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters in Krankenhaus-Quarantäne. Alle anderen in häuslicher Quarantäne. Genauso die zirka 148 Verdachtsfälle, die derzeit zuhause auf die Ergebnisse ihrer Tests warten“, informiert Kronberger.
Bei Verdacht: 1450 wählen
„Wichtig ist, dass die Bevölkerung auch weiterhin zuhause bleibt. Sollte man doch raus müssen, etwa um Einkäufe zu erledigen, ist ein Minimum-Abstand von einem Meter zu anderen Menschen einzuhalten. Das Betreten öffentlicher Plätze ist in ganz Oberösterreich verboten und wird auch zur Anzeige gebracht. Wer glaubt, sich infiziert zu haben, wählt bitte die 1450. Wer allgemeine Informationen benötigt, ruft bitte die Coronoa-Virus-Hotline der AGES unter 0800/555 621“, so der Bezirkshauptmann.
Auf der Braunauer Behörde gibt es derzeit keinen Parteienverkehr. „Wir arbeiten in kleinen Teams, um eine Ansteckung zu vermeiden. Und in der Nacht haben wir Rufbereitschaft“, informiert der Bezirkshauptmann.
ZUR SACHE:
Das Betreten öffentlicher Orte ist weiterhin verboten, mit folgenden Ausnahmen:
Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
Zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen
Zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
Erforderliche berufliche Zwecke, mit mindestens 1 Meter Abstand
Öffentliche Orte im Freien dürfen nur mit Personen im gemeinsamen Haushalt betreten werden, mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1 Meter zu halten.
Informationen betreffend Grenzkontrollen im Bezirk Braunau:
Mehrere kleine Grenzübergänge im Bezirk Braunau wurden von der Grenzbehörde gesperrt. Weiterhin offen sind die Grenzübergänge Braunau-Neue Grenze und Ach-Burghausen.
Dort werden von der Polizei Grenzkontrollen und in Zusammenarbeit mit dem Bundesheer medizinische Überprüfungen im Auftrag der Gesundheitsbehörde durchgeführt.
Einreisebestimmungen von Deutschland nach Österreich:
Nach Österreich dürfen:
Personen, die österreichische Staatsbürger sind oder Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, aber ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich haben, und sich zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne verpflichten und dies mit ihrer Unterschrift bestätigen oder ein ärztliches Zeugnis mitführen, welches bestätigt, dass ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV2 negativ ist. Das Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als 4 Tage sein.
Ausnahme: Güterverkehr und gewerblicher Verkehr sowie Pendler-Berufsverkehr sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Jedoch sind die Lenker verpflichtet, sich auf Anordnung der Gesundheitsbehörde einer medizinischen Überprüfung zu unterziehen.
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