Unterschiedliche Gesetze
Braunauer machen sich mit E-Scooter strafbar

Foto: Panthermedia/AndreyPopov

E-Scooter werden immer beliebter. Die unterschiedlichen Gesetze in Österreich und Deutschland sorgen jedoch zu vermehrten Anzeigen.

BRAUNAU, SIMBACH. Ein E-Scooter muss in Deutschland versichert sein – im Gegensatz zu Österreich. Viele Braunauer wissen das nicht und fahren mit ihrem Scooter über die Grenze. Die Polizei in Simbach bestätigt: "E-Scooter in Deutschland müssen ein aufgeklebtes Versicherungskennzeichen tragen. Wer mit einem nicht-versicherten Fahrzeug unterwegs ist, begeht eine Straftat. Die Polizei schreibt eine Anzeige, die an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird." Daraus können Geld- oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr resultieren.

Fahren erst ab 14

Ein weiterer Unterschied im Umgang mit den E-Scootern ist das Mindestalter. In Österreich dürfen Personen ab zwölf mit einer Begleitperson oder mit Fahrradführerschein fahren. In Deutschland ist das aber erst ab 14 Jahren erlaubt. Auch in diesem Fall wird von der Polizei eine Anzeige geschrieben. Die Staatsanwaltschaft lässt dieser aber fallen, weil Kinder unter 14 Jahren noch nicht Strafmündig sind.

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