Gewerkschaft und Arbeiterkammer
Nein zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung – ob verbal oder körperlich – sind per se Gewaltanwendungen. | Foto: stetsik/panthermedia
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  • Sexuelle Belästigung – ob verbal oder körperlich – sind per se Gewaltanwendungen.
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Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) Braunau und die Arbeiterkammer (AK)  Oberösterreich positionieren sich klar  gegen Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz.

BEZIRK BRAUNAU, LINZ, OÖ."Für Gewalt gegen Frauen darf es null Toleranz geben, das gilt auch für das Arbeitsleben", so positioniert sich die ÖGB Braunau mit klaren Worten und will betroffene Frauen ermutigen das Schweigen zu brechen.

Anlässlich der "16 Tage gegen Gewalt", einer internationale Kampagne, macht Martina Priewasser, die ÖGB Frauenvorsitzende, darauf aufmerksam dass besonders Frauen Opfer von sexueller Belästigung, Beschimpfung, Erpressung oder Einschüchterung werden. 

3.300 Euro für Opfer von sexueller Gewalt

Die AK Oberösterreich erkämpfte erst kürzlich 3.300 Euro für eine Innviertlerin, die Opfer von sexueller Gewalt am Arbeitsplatz geworden war. Die Handelsangestellte war von ihrem Arbeitgeber sexuell belästigt worden, und wendete sich an die AK Oberösterreich wegen Beratung. Ihr Chef hatte sich nicht nur aggressiv verhalten, es war auch zu massiven verbalen und körperlichen Übergriffen gekommen. So beleidigte er sie mit Worten wie "geiles Luder" oder griff in ihren Intimbereich. Die AK konnte für die Frau zumindest einen kleinen finanziellen Ausgleich für ihre Leiden erkämpfen.

"Die Beratungen bzgl. sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz sind trotz Covid-19-Pandemie nicht weniger geworden."
AK-Präsident Andreas Stangl

Pflege- und Gesundheitspersonal besonders betroffen

Laut ÖGB Braunau sind besonders Beschäftigte in der Pflege und Betreuung betroffen. So sind Krankenschwestern und Rettungssanitäterinnen am häufigsten Gewalt ausgesetzt. Die Arbeit in diesen Bereichen ist somit emotional und körperlich fordernd. Die derzeitige Pandemie verschärft den enormen Druck zusätzlich.

„ArbeitgeberInnen sind gefordert, gerade jetzt einen wachsamen Blick auf das Geschehen zu haben und Beschäftigte vor Übergriffen zu schützen." 
Regionalsekretärin ÖGB Braunau, Michaela Feichtenschlager

Belästigung übers Internet

Alleine im vergangen Jahr führte die AK Oberösterreich 553 Beratungsgespräche. Bei mehr als 50% war sexuelle Belästigung das Thema der Beratung. Besonders über Smartphone, E-Mails und Soziale Medien sind die Belästigungen deutlich angestiegen. Sexuelle Inhalte, abwertende Namensgebung bis hin zu anzüglichen Bemerkungen über das Intimleben der Betroffenen  und Fotos mit sexuellem Hintergrund wurden angesprochen. Zum üblichen Repertoire der Belästiger gehörten: Versprechen von berufliche Vorteile bei sexuellem Entgegenkommen oder Androhung beruflicher Nachteile bei Ablehnung.

AK-Kampagne für Lehrlinge

Vor allem die Jüngsten sind oft besonders betroffen von Übergriffen. Die AK Oberösterreich möchte mit der Kampagne #respect gerade sie sensibilisieren und ermutigen, sich Gewalt am Arbeitsplatz nicht gefallen zu lassen. Junge Arbeitnehmer können ihre individuellen Fragen anonymisiert unter fragdieak.at/arbeit/Sexuelle_Belaestigung.html an die Beratung richten.

Hinschauen und melden

Die ÖGB fordert jeden auf aktiv hinzuschauen und einzuschreiten, wenn Frauen am Arbeitsplatz beleidigt, belästigt oder bedroht werden. Jede Form der Gewalt sollte dem Vorgesetzten oder dem Betriebsrat gemeldet werden.

 „Eine Betriebsvereinbarung mit dem klaren Bekenntnis zu Gewaltfreiheit, eine Anlaufstelle im Betrieb, offene Kommunikationsstrukturen, Wertschätzung der Beschäftigten, aber auch gute Ausleuchtung von Betriebswegen oder Supervisionsangebote können dazu beitragen, dass es gar nicht zu Gewalt am Arbeitsplatz kommt."
Regionalsekretärin ÖGB Braunau, Michaela Feichtenschlager

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Im Rahmen der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber müssen Leben, Gesundheit und Würde der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz geschützt werden. Sie müssen Sorge tragen, bei Übergriffen Abhilfe zu schaffen. Die Beratung der AK-Experten ist per E-Mail unter rechtsschutz@akooe.at oder telefonisch unter 050/69061 erreichbar.

Sexuelle Belästigung – ob verbal oder körperlich – sind per se Gewaltanwendungen. | Foto: stetsik/panthermedia
Der Gewerkschaftsbund Österreich positioniert sich eindeutig gegen Gewalt am Arbeitsplatz. | Foto: ÖGB Braunau
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