FPÖ fordert
Härtere Strafen bei Tierfolter
Resolution für schärfere Sanktionen bei schwerer Tierquälerei und Tierfolter im Landtag einstimmig beschlossen
OÖ, BEZIRK BRAUNAU. "In den letzten Monaten erlebten wir eine spürbare Zunahme von Fällen grausamer Tierquälerei. Hier darf und kann nicht länger weggesehen werden. Wir fordern daher eine Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen. Gegen Tierfolter und schwere Tierquälerei muss konsequent vorgegangen werden", begründet LAbg. David Schießl aus Burgkirchen den Vier-Parteien-Antrag in der November-Landtagssitzung, der auf eine freiheitliche Initiative zurückgeht.
Derzeit ist Tierfolter mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht, nicht anders als minderschwere Fälle von Tierquälerei (§§ 222 StGB). Dieser relativ gering bemessene Strafrahmen bedeutet, dass derartige Fälle oft durch Diversion erledigt oder nur sehr niedrige, bedingte Freiheitsstrafen verhängt werden, die bisweilen nicht einmal im Strafregister aufscheinen.
Die FPÖ fordert, künftig eine Mindeststrafdrohung von sechs Monaten Freiheitsstrafe zu verankern. Darüber hinaus soll die Strafrahmen-Obergrenze von zwei auf mindestens drei Jahre erhöht werden – dies schließt nicht aus, dass anstelle einer Freiheitsstrafe eine unbedingte Geldstrafe verhängt werden kann.
Anzeigen nach § 222 StGB. im Bezirk Braunau:
2019: 21 Anzeigen
Jänner bis Juni 2020: 10 Anzeigen
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