Schilcher aus dem Schneider
Rattengedicht: Keine rechtlichen Folgen
Wie die Staatsanwaltschaft Ried heute, am 3. September, bekannt gibt, wurden die Ermittlungen gegen den "Rattengedicht"-Verfasser, Christian Schilcher, eingestellt.
BRAUNAU. Das "Rattengedicht" aus der Feder des ehemaligen Braunauer FPÖ-Vizebürgermeisters hat für diesen also keine rechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Verhetzung und der Herabwürdigung religiöser Lehren am Dienstag eingestellt.
Empörung über Rattengedicht
Im April 2019 sorgte der Postwurf der FPÖ Braunau für Empörung. In einem langen Gedicht mit dem Titel "Die Stadtratte (Nagetier mit Kanalisationshintergrund)" seien Flüchtlinge und Migranten mit Ratten verglichen worden, heiß der Vorwurf. Diesen Tatbestand konnte das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Ried nicht erhärten und stellte die Ermittlungen gegen Autor Chrisitian Schilcher und Herausgeber Hubert Esterbauer nun ein.
"Wenngleich das Gedicht – abgesehen von erheblichen sprachlichen Unzulänglichkeiten – ohne Zweifel einen unsachlichen, ideologisch gefärbten und polarisierenden Inhalt aufweist und sich einer polemischen, teils aggressiven Diktion bedient, ist es nicht geeignet, eine der Tatbegehungsvarianten zu verwirklichen", heißt es von der Staatsanwaltschaft. Diese betont weiter: "Zwar erfüllt die Gleichstellung mit als minderwertig geltenden Tieren die Voraussetzung der Herabsetzung der Menschenwürde, doch lässt der Wortlaut keinen Zweifel daran übrig, dass der Verfasser sich selbst als Ratte bezeichnet, nicht aber Angehörige geschützter Gruppen."
Politisches Ende für Schilcher
Zwar hatte das "Gedicht" keine rechtlichen Folgen, Konsequenzen musste Schilcher dennoch für dein kritisiertes Werk ziehen: Das Amt als Vizebürgermeister legte er zurück, wie auch alle anderen politischen Funktionen. Auch aus der Partei ist Schilcher ausgeschieden.
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