45-Tage Regel
Grenzgängerverband feiert Erfolge im Umgang mit Homeoffice

Auch Grenzgänger können ab nächstem Jahr die volle Anzahl an Homeoffice-Tagen in Anspruch nehmen. | Foto: Panthermedia.net/Manastrong (YAYMicro)
  • Auch Grenzgänger können ab nächstem Jahr die volle Anzahl an Homeoffice-Tagen in Anspruch nehmen.
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  • hochgeladen von Elisabeth Latzelsberger

Seit der Corona-Pandemie sind zwei Tage Homeoffice pro Woche in vielen Firmen normal. Davon profitieren aber nicht alle: Grenzgänger, also Menschen aus Österreich, die in Deutschland arbeiten und umgekehrt, können dieses Angebot nur bedingt annehmen.

BRAUNAU, DEUTSCHLAND. 45 Tage pro Jahr dürfen Grenzgänger an einem anderen Ort als ihrem Arbeitsplatz arbeiten. Sind es mehr, müssen sie in beiden Ländern Einkommensteuer zahlen. Das sagt das Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA, zwischen Österreich und Deutschland. Dieses Abkommen schränkt die Arbeitnehmer aber auch in ihrer Homeoffice-Gestaltung massiv ein. Denn auch, wenn der Arbeitgeber zwei Homeoffice-Tage pro Woche genehmigt, können Grenzgänger diese aufgrund der 45-Tage-Regel nicht in Anspruch nehmen. "Die Leute können so nicht einmal einen Tag pro Woche im Homeoffice arbeiten. Wir haben schon lange versucht, die Politiker in Österreich und Deutschland darauf aufmerksam zu machen", erklärt Andrea Wolfgruber-Dörfl. Sie ist Bundes- und Landesschriftführerin beim Grenzgängerverband und selbst von der Ungleichheit betroffen.

Homeoffice für alle

Nun gibt es eine Lösung für das Problem, wie der Bundesobmann des Grenzgängerverbandes, der Braunauer Gerald Hamminger, bestätigt: das Homeoffice wird zukünftig von der 45-Tage-Regel ausgenommen. Das haben der österreichische und der deutsche Finanzminister, Magnus Brunner (ÖVP) und Christian Lindner (FDP), bei einem Treffen beschlossen. Brunner erklärt: "Vor allem der Bereich des Homeoffice hat in den letzten Jahren massiv zugenommen und wir schaffen nun mehr Flexibilität im Sinne der Beschäftigten." Die neue Regelung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Für Dienstreisen und Fortbildungen bleibt die Regel aber weiterhin bestehen.

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