Info-Abend über Integrationsjahr
Der interaktive Vortrag fand vorige Woche in der Arbeiterkammer statt.
BRAUNAU (penz). Sefa Yetkin, Migrationsbeauftragter des AMS Oberösterreich, hielt auf Einladung des ReKi und der Stadtgemeinde Braunau einen Vortrag zum Thema „Verpflichtendes Integrationsjahr“.
Asylwerber haben in Österreich die Möglichkeit, eine Lehre unter 25 Jahren anzufangen, vorausgesetzt in dem Lehrberuf besteht ein nachgewiesener Lehrlingsmangel. Sie dürfen gemeinnützige, gemeindebezogene Tätigkeiten verrichten (u. a. auch Hilfstätigkeiten im Rahmen des Dienstleistungsschecks). Wichtig ist: es muss ein öffentliches Interesse daran bestehen. Erlaubt sind auch Hilfstätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft. Außerdem dürfen sich Asylwerber unter gewissen Voraussetzungen selbstständig machen.
Zur Vermittlung stehen für die Asylwerber Lehrlingscoaches bereit. Diese stehen unter anderem in engen Kontakt mit den Berufsschulen und haben eine wichtige, beratende Funktion inne. Das Angebot der Lehrlingscoaches ist freiwillig, anonym, vertraulich, kurzfristig und kostenlos.
Derzeit hat Oberösterreich 298 beschäftigungsbewilligte Asylwerber.
16 davon befinden sich in einer Lehrausbildung im Bezirk Braunau. "Mädchen in Lehrausbildungen sind eine Seltenheit", sagt Yetkin. "Im Bezirk Braunau gibt es nur eine, in ganz Oberösterreich elf." Die meisten lernen den Beruf "Koch", gefolgt von "Bäcker" und "Gastronomiefachmann".
Durchführung ausschließlich durch Zivildienstträger
Das Integrationsjahrgesetz ist verpflichtend für folgende Personengruppen:
Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die ab dem 1. Jänner 2015 den Status erhalten haben, sowie Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit, die ab dem 1. April 2017 internationalen Schutz beantragt haben und seit mind. drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind. Dieses ist zeitlich befristet auf längstens zwölf Monate, bei wöchentlich 16-34 Stunden. Die Tätigkeit muss im Interesse des Gemeinwohls sein und sie dient vorrangig der Erweiterung von Kenntnissen und Fertigkeiten der Teilnehmer. Die Durchführung soll ausschließlich durch Zivildienstträger erfolgen. Die Teilnehmer erhalten während des Arbeitstrainings kein Entgelt. Sie beziehen eine Beihilfe.
Neben dem Arbeitstraining sind auch Deutschkurse zu besuchen, sowie Wert- und Orientierungskurse, Berufsorientierungs- und Bewerbungstrainings und sonstige Maßnahmen.
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