Sonderthema: Rechtsanwälte – Notare – Steuerberater
Mit Recht einen Blick fürs Wesentliche
Professionelle Entlastung durch Rechtsberatung. Rechtsanwälte und Notare helfen in jeden Lebenslagen.
Innovative Menschen mit Ideen für eine Betriebsgründung oder -übernahme sehen sich oft mit Fragen zu rechtlichen Themen konfrontiert und nicht selten wird hierfür sehr viel persönliche Zeit investiert, um sich im Paragraphen-Dschungel zurechtzufinden. Zum Aufwand selbst kommt dann meist auch noch die Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen, welche für die oft schwierige rechtliche Klärung berücksichtigt werden müssen.
Rechtsberatung spart Zeit
Somit fließt ein großer Teil der Planungen und Vorarbeiten zur Selbständigkeit in die Beschäftigung mit Fragen und Fachbereichen, die unter Umständen besser in den Händen von Rechtsexperten aufgehoben sind. Neben dem Vorteil der gewonnen Zeit für die Umsetzung der beruflichen Ideen haben Firmengründer zudem auch die Gewissheit über Rechtssicherheit, wenn sie sich mit aufwändigen oder heiklen Fragen an professionelle Stellen wenden. Für die entsprechende Unterstützung stehen hier neben dem Gründerservice der Wirtschaftskammer Steiermark auch die steirischen Rechtsanwälte und Notare den zukünftigen Unternehmerinnen und Unternehmern professionell zur Seite. Der Notar etwa verfasst alle zur Gründung eines Unternehmens notwendigen Urkunden und Eingaben und erledigt alle Schritte für die zukünftigen Unternehmer – bis zur Eintragung oder Änderung im Firmenbuch.
Kleine Rechtskunde
Bei Fachbegriffen aus dem Rechtswesen bedarf es häufig näherer Erläuterungen – hier ein kleiner Auszug:
Beglaubigung: Mittels Beglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit einer händischen Unterschrift, eines Handzeichens, einer Firmazeichnung oder einer elektronischen Signatur. Weiters kann er die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original einer Urkunde beglaubigen (Vidimierung).
Treuhandschaft: Der Notar als Urkundenverfasser übernimmt z.B. bei der Kaufvertragserrichtung die treuhändige Verwahrung des Kaufpreises und leitet diesen erst nach Sicherstellung der Rechtspositionen der Vertragsparteien an den Verkäufer weiter. Eine weitere Form stellt die Finanzierungstreuhandschaft dar.
Parifizierungsverfahren: Teilungsverfahren von Liegenschaften (z.B. Zinshäusern, Geschoßbauten etc.), zur Begründung von Wohnungseigentum. Dabei werden die Nutzwerte der einzelnen Wohnungen ermittelt. Das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung ist dann mit diesen Anteilen untrennbar verbunden und grundbücherlich eingetragen.
(Quelle: Notariatskammer für Steiermark)
Detaillierte Infos zu Ihren Rechtsfragen finden Sie auch auf:
Wirtschaftskammer: www.wko.at
Steiermärkische Rechtsanwälte:www.rakstmk.at
Österreichische Notariatskanzlei:www.notar.at
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