Bruck/Mur
Neue Maßnahmen in der Stadt

Bruck reagiert auf die Pandemieverschärfungen. | Foto: Stadt Bruck
  • Bruck reagiert auf die Pandemieverschärfungen.
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Die aktuellen Entwicklungen und die darauf aufbauenden Regelungen durch Bund und Land veranlassen die Stadt Bruck zu einer Reihe von neuen Maßnahmen. Die Dienstleistungen stehen in vollem Ausmaß zur Verfügung, auch der Parteienverkehr findet unter strenger Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen statt.

Bürgerservice, Parteienverkehr
Alle Kunden, welche die Dienststellen der Stadt Bruck und deren Dienstleistungen benötigen, werden ersucht, vorab telefonisch unter 03862/890-3330 oder per Mail Kontakt aufzunehmen. Persönliche Termine werden nur in dringenden, unbedingt erforderlichen Angelegenheiten durchgeführt. Das Rathaus bleibt geöffnet, das gilt auch für das Abfallsammelzentrum auf der Murinsel. Im Abfallsammelzentrum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Dienststellen Wirtschaftsbetrieb, Wasserbetrieb und Kläranlage sind für betriebsfremde Personen hingegen nicht geöffnet, vorherige Kontaktaufnahme mittels Telefon oder Mail ist unabdingbar. Jedenfalls werden Personen, die das Rathaus oder eine Dienststelle aufsuchen, mit Namen und Kontaktdaten erfasst.
In allen öffentlichen Gebäuden der Stadt Bruck an der Mur gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – Ausnahme: wenn ein ärztliches Befreiungs-Attest vorliegt, wenn man sich alleine in einem Raum aufhält und wenn man an einem Platz sitzt und zu anderen anwesenden Personen ein Mindestabstand von 1,5 m sichergestellt ist. Beim Betreten der städtischen Gebäude bzw. der einzelnen Räume ist das bereitgestellte Desinfektionsmittel zu verwenden.

Die Stadt Bruck werde niemanden alleine lassen und bietet den Bürgern schnelle und unkomplizierte Soforthilfe an, sagt Bürgermeister Peter Koch.
Für alle Brucker, die aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen in persönliche und/oder finanzielle Schwierigkeiten geraten, stehen die Unterstützungen der Stadt in uneingeschränktem Ausmaß zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter 03862/890-3330. Unter dieser Nummer kann auch das Einkaufs- und Bringservice der Landjugend Oberaich kontaktiert und in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie eine Unterstützung – welcher Art auch immer – benötigen, nehmen Sie mit uns Kontakt mittels Telefon oder E-Mail auf (03862/890-3330 oder stadt@bruckmur.at); Ihr Anliegen wird rasch dem zuständigen Fachbereich weitergeleitet und es wird Kontakt mit Ihnen aufgenommen.
Kinderbetreuung und Schulen
Unsere Kinderbetreuungseinrichtungen und Pflichtschulen bleiben geöffnet. Eltern werden ersucht, die Bringung und Abholung der Kinder so, wie von den jeweiligen Leitungen geregelt, abzuwickeln.
In der Musikschule wird der Betrieb im November fortgesetzt, allerdings ohne Ensembles und ohne Gruppenunterricht.

Am Brucker Wochenmarkt Mittwoch und Samstag ist die Verwendung eines Mundnasen-Schutzes verpflichtend.
Die Stadt Bruck bzw. ihre Gesellschaften führen bis 30.11.2020 keine Veranstaltungen mehr durch. Für die Zeit danach wird an Konzepten, die den dann erforderlichen Vorgaben entsprechen, gearbeitet. Das gilt etwa für den Advent in Bruck an der Mur, der aufgrund der aktuellen Situation nicht in der geplanten Form durchgeführt werden kann. Dennoch soll mit einem kleinen, feinen Angebot Weihnachtsflair und Adventstimmung verbreitet werden. Abgesagt werden das Abo- Konzert und das Weihnachtskonzert des Joseph-Haydn-Orchesters, da derzeit auch keine Proben stattfinden dürfen. Nach heutigem Stand stattfinden kann der Kabarettabend mit Maschek am 9. Dezember im Stadtsaal.

Das Stadtmuseum und das Stadtkulturkino stellen ihren Betrieb jedenfalls für die Zeit vom 3. bis 30.11.2020 vollständig ein.
Die Stadtbücherei inkl. Ludothek bleibt für Entlehnungen geöffnet, der Aufenthalt in den Räumlichkeiten zum Lesen oder Spielen ist ab 3. bis 30.11.2020 nicht gestattet.
Vereinsheim bzw. Vereinsräumlichkeiten (Haus der Musik, Kommunikationszentrum Grabenfeldstraße udgl.): Die Nutzung der Vereinsräumlichkeiten zu ihren bestimmten Zwecken ist ab 03.11.2020 nicht mehr möglich.

Sportstadion Murinsel: nur mehr Leichtathletik-Trainings unter Einhaltung der Sicherheitsabstände erlaubt; Fußball ist ab 3.11.2020 untersagt. Die Kraftkammer ist ab 3.11.2020 geschlossen. Sportstadion Oberaich: ab 3.11.2020 geschlossen
Sporthalle: Nutzung durch Pflichtschulen im Rahmen des erlaubten Turnunterrichts möglich (hängt von der sog. „Schulampel“ ab); Vereinsangebote und -aktivitäten in allen Gemeindegebäuden sind ab 3.11.2020 nicht mehr erlaubt.
Öffentliche Spielplätze (Murinsel, Abenteuerspielplatz, Zippel-Zappel mit Freundschaftsburg): bleiben geöffnet; die Nutzung ist unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen (Abstand!) möglich. Eisstadion: was die Öffnung des Eisstadion auf der Murinsel betrifft, so laufen derzeit die Gespräche mit der Bezirkshauptmannschaft, wie ein Eislaufbetrieb aussehen könnte. Sobald die Inbetriebnahme des Eisstadions möglich ist, wird das Eislaufen unter besonderen Sicherheitsbestimmungen ermöglicht.

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