Bruck/Mur
Neue Maßnahmen

Der Einsatzstab. | Foto: Stadt Bruck

Die von der Bundesregierung verschärften Regelungen erfordern von der Stadt Bruck an der Mur weitere Maßnahmen.
Diese Maßnahmen sind erforderlich, um einerseits als Stadt mitzuhelfen, die Pandemie einzugrenzen und andererseits um systemkritische und wichtige Bereiche der Stadtverwaltung möglichst immer zumindest im Mindestausmaß aufrechterhalten zu können.
„Allgemein können wir mit dem Virus gegenüber der Situation im Frühling nun schon besser umgehen und wir wissen, wie wir uns und unsere Mitmenschen schützen können. Neben dem Erhalt unser aller Gesundheit ist der Erhalt der lebensnotwendigen Gemeindeeinrichtungen für all unsere Bürgerinnen und Bürger vorrangiges Ziel. Wir wollen der Bevölkerung gegenüber professionell agieren und gleichzeitig, wie schon im Frühjahr, unser Möglichstes zur Bekämpfung dieser Pandemie beitragen“, meint Bürgermeister Peter Koch.
Brucker Firmen und Unternehmen können sich, sollte es Bedarf an Schutzmasken und Hygieneartikel geben, an die Stadt Bruck an der Mur wenden, die diese ausreichend zur Verfügung hat.
Hier ein Überblick über die aktuellen Maßnahmen:
Im Rathaus herrscht ab Dienstag, den 17. November, stark eingeschränkter Parteienverkehr. Dieser ist ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung und nur von 8 bis 12 Uhr möglich. Das Bürgerbüro ist ebenfalls geöffnet, auch hier gilt telefonische Voranmeldung.
Das Abfallsammelzentrum ist geöffnet, es herrscht hier auch im Außenbereich Maskenpflicht.

Die öffentlichen Spielplätze und Parkanlagen bleiben weiterhin geöffnet. Für die Benützung wird eindringlich auf die geltenden Abstandsregeln und das Tragen von MNS-Masken verwiesen.

Bildung und Kinderbetreuung: GTS / Hort / Nachmittagsbetreuung
Ab Dienstag, den 17. November, gelten die neuen Richtlinien zum von der Regierung bis voraussichtlich 6. Dezember geltenden Lockdown. In dieser Woche bleiben alle Gruppen wie gehabt offen. So ist es auch von der Regierung vorgesehen. „Uns ist es wichtig, den Eltern zu signalisieren, dass wir für sie da sind. Eltern und Erziehungsberechtigte wissen am besten, ob Betreuungsbedarf besteht. Eine entsprechende Bedarfserhebung wird heute durch die Schule bzw. die Einrichtungen gemacht. Dementsprechend werden wir dann die Betreuung in der Ganztagesschule, Hort bzw. Nachmittagsbetreuung anpassen. Wir müssen hier im höchsten Maß flexibel sein. Nicht gebrachte Kinder gelten als entschuldigt“, sagt Stadtamtsdirektor Markus Hödl.

Auch in den Kindergärten bleiben in dieser Woche alle Gruppen wie gehabt offen mit dem Hinweis, dass jedoch nur jene Kinder kommen sollen, die keine Betreuungsmöglichkeit zuhause haben. Ausgeschlossen werden soll, dass Kinder von Großeltern oder in privaten Gruppen betreut werden. Alle Familien, die die Unterstützung brauchen, sollen ihre Kinder weiterhin in die Kindergärten bringen. Die Kindergärten sind offen. Aufgehoben wird allerdings die Kindergartenpflicht für das letzte Kindergartenjahr. Natürlich besteht die Möglichkeit, Kinder auch tageweise in die Einrichtung zu bringen. Nicht gebrachte Kinder gelten auch hier als entschuldigt.

In der Musikschule wird in der Zeit vom 17. November bis 7. Dezember 2020 ebenfalls auf Distance learning umgestellt. Die Frequenzen werden auch hier verringert, die Anwesenheit in der Musikschule ist dazu nicht erforderlich.

Die Stadtbücherei ist aufgrund der neuen Covid19-Verordnung vom 17. November bis 4. Dezember geschlossen. Silke Reitbauer-Rieger stellt registrierten Lesern Bücher auf Wunsch im gesamten Stadtgebiet kontaktlos zu, dazu genügt ein Email an stadtbuecherei@bruckmur.at.

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