Patienten werden selbstbestimmter

Rechtsanwalt Gernot Prattes bemerkt den Trend, dass seine Klienten immer mehr auf ihr Recht bedacht sind.
  • Rechtsanwalt Gernot Prattes bemerkt den Trend, dass seine Klienten immer mehr auf ihr Recht bedacht sind.
  • hochgeladen von Angelika Kern

"Durch eine zunehmende Überreglementierung in nahezu allen Bereichen sind speziell Patienten immer mehr auf ihr Recht bedacht." Mit diesen Worten bringen es Gernot Prattes und Andrea Hofmann-Stellwag von der Brucker Rechtsanwaltskanzlei Zsizsik&Prattes auf den Punkt. Zu beobachten sei dies ganz generell, besonders aber konkret an zwei Beispielen: die Zahl der Schlichtungsfälle nach medizinschen Behandlungen ist in den letzten Jahren massiv angestiegen und auch die Anzahl der Patientenverfügungen wächst. "Die Bereitschaft der Patienten, sich an eine Schlichtungsstelle bzw. den Anwalt zu wenden, ist massiv gestiegen. Das liegt einerseits sicherlich daran, dass bereits viele über eine eigene Rechtsschutzversicherung verfügen und spiegelt andererseits aber auch eine generelle Entwicklung unserer Gesellschaft wider", so Prattes.

Eigene Schlichtungsstelle

Zahlreiche Fälle gehen jährlich an die Schlichtungsstelle in Graz, die gemeinsam von der Ärztekammer und der Kages geführt wird (genaue aktuelle Zahlen dazu gibt es laut Auskunft nicht, die aktuellsten Aufzeichnungen finden sich im Jahresbericht von 2014!). Diese versucht in der Regel, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. Ist dies nicht möglich, geht der Fall vor Gericht.
Dabei sind es gar nicht immer ärztliche "Kunstfehler", die die Patienten zu diesem Schritt animieren; sehr oft ist eine nicht lückenlose Dokumentation der Auslöser. "Ärzte geraten zunehmend unter Druck, alles genauestens zu dokumentieren und penibel Aufklärungsarbeit zu leisten. Aus Sicht vieler Ärzte sprengt dies jedoch bereits den Rahmen und wird total überstrapaziert", erzählt Prattes. Die Rechtslage dazu ist klar definiert: es steht jedem Patienten eine Behandlung zu, die sich nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen und Standards orientiert. "Jeder Patient hat laut Gesetz grundsätzlich das Recht, lege artis behandelt zu werden", erklärt Prattes, "das bedeutet, den Regeln der Kunst enstprechend."

Selbstbestimmungsrecht

Zugenommen hat neben den Schlichtungsfällen auch die Anzahl der Patientenverfügungen. Darin wird geregelt, welche Behandlungsmethoden erwünscht und welche wann abgelehnt werden. "Und zu beobachten ist dabei ein Trend: die Leute kommen praktisch immer wieder dem gleichen Wunsch zu uns – sie wollen für den Fall, dass eine Heilung aus medizinischer Sicht nicht mehr möglich ist, keine Maßahmen zur künstlichen Lebensverlängerung erhalten", so Prattes.
Wobei grundsätzlich zwischen zwei Formen unterschieden werden muss: zwischen beachtlicher und verbindlicher Patientenverfügung. Die beachtliche gilt bis auf Widerruf und dient den behandelnden Medizinern praktisch als Orientierungshilfe, ist aber nicht rechtlich absolut bindend. Die verbindliche gilt für maximal fünf Jahre und beinhaltet konkrete medizinische Maßnahmen, bpsw. kann jemand, der bereits eine Diagnose hat, gewisse Behandlungsmethoden ablehnen", erklärt Hofmann-Stellwag. "Um eine verbindliche abschließen zu können, ist eine genaue medizinische Abklärung nötig und verpflichtend ein Rechtsanwalt hinzuzuziehen."

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