Welcher Verein darf es nun sein?
Im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gibt es bei rund 100.000 Einwohnern knapp 1.600 Vereine.
"The Beachelors", der Kindberger Volleyballverein ist nur einer der 1.592 Vereine im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag. Den ungestümen Beachvolleyballverein gibt es seit nunmehr 10 Jahren und der Verein ist aus dem Kindberger Vereins- und Kulturleben nicht mehr wegzudenken.
Laut Gesetz genügt schon der Zusammenschluss zweier Personen "zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen Zwecks". Ist dieser Zusammenschluss dann auch noch freiwillig, auf Dauer angelegt und auf Grund von Statuten organisiert, dann ist ein neuer Verein geboren.Wer glaubt, Vereine sind out, irrt gewaltig. Die Zahl der steirischen Vereine steigt stetig. Frei nach dem Motto: Dabei sein im Verein.
Unklare Vereinszahlen
In der Steiermark waren mit Ende des Vorjahres 17.608 Vereine gemeldet, wobei eine "exakte Erfassung des Vereinswesens schwierig ist, da mit der Einführung des Vereinsgesetzes 2002 keine Sammelabfragemöglichkeiten des Vereinsregisters mehr bestehen", erklärt der Leiter der Landesstatistik Steiermark Martin Mayer. "Viele Gemeinden wissen daher selbst nicht über die genaue Anzahl ihrer Vereine Bescheid".
Steirer sind Vereinsmeister
Fest steht auf alle Fälle, dass der Trend zum Vereinsleben ungebrochen ist. Gab es Ende 2009 laut Innenministerium – von dem auch die Landesstatistik ihre Zahlen bezieht – 17.361 Vereine, ist diese Zahl wie beschrieben weiterhin im Steigen begriffen. Dabei ist die Spannweite mehr als vielfältig, denn während die einen mehrmals wöchentlich im Fußballverein kicken, wenden andere ihre wertvolle Freizeit ehrenamtlich für eine der unzähligen Einsatzorganisationen auf. Wieder andere "tanzen" als Brauchstumsgruppe durch jedes Dorffest.
Der Kreativität ist jedenfalls keine Grenze gesetzt: Egal, ob der Gebirgstrachtenerhaltungs- und Schuhplattlerverein in Graz Umgebung, der erste steirische Harzer Edelroller- und Vogelschutzverein, der schon die Österreichische Bundesmeisterschaft für Gesangskanarien veranstaltete, oder der steirische Burgenverein, der sich der Erhaltung alter Burgen und Schlösser verschrieben hat. Alle haben sie eines gemein: Menschen, die dahinter stehen und die weit mehr sind als nur "Vereinsmeier".
So gründe ich einen Verein
-> Für die Errichtung eines Vereins ist die Vereinbarung von Statuten durch mindestens zwei Personen erforderlich. Die Statuten müssen grundsätzlich klar formuliert und in deutscher Sprache abgefasst sein.
-> Die Gründer können natürliche oder juristische Personen sein.
-> Fristen:
Mit dem Einlangen der Errichtungsanzeige bei der zuständigen Vereinsbehörde (Landespolizeidirektion und Bezirkshauptmannschaft) beginnt eine Frist von vier Wochen zu laufen. Wenn die Behörde die Vereinsgründung nicht innerhalb von vier bzw. längstens sechs Wochen für gesetzwidrig erklärt, entsteht der Verein mit Ablauf dieser Frist als Rechtsperson.
-> Erforderliche Unterlagen:
- Anzeige der Vereinserrichtung von den Vereinsgründerinnen/Vereinsgründern oder den bereits bestellten organschaftlichen Vertreterinnen/organschaftlichen Vertretern eigenhändig unterschrieben sowie mit folgenden Angaben über die erwähnten Personen:
Vor- und Zuname
Geburtsdatum
Geburtsort
Zustellanschrift
- ein Exemplar der Statuten
-> Kosten:
Die Anzeige kostet 14,30 Euro Bundesgebühr, die Beilagen (Statuten): 3,90 Euro pro Bogen (max. 21,80 Euro)
Der positive Bescheid über die Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit auf Antrag erfodert 6,50 Euro an Bundesverwaltungsabgabe.
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