Weltfrauentag 8. März 2021
„Frauen dürfen nicht Verliererinnen der Corona Krise bleiben!“
Anlässlich des heutigen Weltfrauentages präsentieren die SPÖ Frauen Bruck-Mürzzuschlag in einer Aussendung ihre Forderungen.
Frauen sind am härtesten von den negativen Auswirkungen der Corona Krise betroffen. Denn sie profitieren weniger von Kurzarbeit und werden schneller gekündigt. Die Arbeitslosigkeit bei Frauen ist überproportional gestiegen, das betrifft auch die Region Bruck-Mürzzuschlag.
Auch als Selbständige, vor allem im Dienstleistungsbereich, haben viele Frauen ihre Existenzgrundlage verloren. Systemerhalterinnen im Sozial- und Gesundheitswesen, sowie im Lebensmittelhandel sind höchsten Belastungen ausgesetzt und bekommen dafür zu niedrige Gehälter. Homeschooling, Homeoffice, Haushalt und Pflegeaufgaben bringen viele Frauen an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Gleichzeitig steigt auch die Gefahr durch Gewalt an Frauen.
SPÖ Forderungen
Die Vorsitzende der SPÖ Frauen Bruck-Mürzzuschlag Kerstin Koch-Pernitsch betont: „Die Mehrfachbelastungen für Frauen im Laufe der Corona-Krise waren und sind immer noch enorm. Sie haben als Systemerhalterinnen das Land am Laufen gehalten, gleichzeitig sind sie am schwersten von den Auswirkungen der Krise betroffen. Jetzt braucht es dringend Maßnahmen, damit Frauen nicht die Verliererinnen der Krise bleiben und ihre Lebensrealitäten spürbar besser werden.“
Daher fordern die SPÖ Frauen:
- Ein Konjunkturpaket, das den Frauen nützt (vor allem im Dienstleistungsbereich)
- Eine Qualifizierungsoffensive besonders für Frauen in den Bereichen Digitalisierung, Technik und Handwerk
- Mindestens die Hälfte der Gelder für Wiederaufbau und Arbeitsmarkt müssen Frauen zugutekommen
- Corona Tausender und nachhaltige Gehaltserhöhungen für sogenannte Systemerhalterinnen
- Schulen und Kindergärten müssen offen bleiben!
- Lohnschere schließen: Strafen bei Unterentlohnung von Frauen! Unternehmen ab 20 MitarbeiterInnen sollen einen Einkommensbericht vorlegen müssen.
- Jede/r soll einen Rechtsanspruch auf einen Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit und umgekehrt haben – und einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr des Kindes!
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