Gültig ab 19. Dezember
Wer zu Weihnachten nach Österreich einreisen darf

Gäste aus dem Ausland erwartet am Flughafen Wien ein Winter Wonderland - wenn sie einreisen dürfen. | Foto: vienna airport
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  • Gäste aus dem Ausland erwartet am Flughafen Wien ein Winter Wonderland - wenn sie einreisen dürfen.
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Wer seine Liebsten aus dem Ausland über Weihnachten in Österreich empfangen will, wird sich heuer schwertun. Denn: Ab dem 19. Dezember gibt es laut einer Verordnung Neuerungen bei Quarantänebestimmungen, konkret tritt die Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung in Kraft. Demnach dürfen nur Gäste aus bestimmten Ländern einreisen und für Einreisewillige nach Österreich wird Freitesten erst ab dem fünften Tag mit negativem PCR-oder Antigentest möglich. 

ÖSTERREICH. Für Einreisende aus bestimmten Ländern gibt es ab dem 19. Dezember weiterhin keine Einreisebeschränkungen, sofern sie sich in den vergangenen zehn Tagen durchgehend in diesen Ländern oder in Österreich aufgehalten haben.

Das betrifft folgende Länder:

  • Australien
  • Finnland,
  • Irland
  • Island
  • Japan
  • Neuseeland
  • Norwegen
  • Südkorea
  • Uruguay
  • Vatikan

Für Einreisende, die aus nicht genannten Ländern nach Österreich einreisen, gilt eine verpflichtende zehntägige Quarantäne. Ab dem fünften Tag kann man sich mit einem negativen PCR- oder einem Antigen-Test freitesten. Eine Ausreise vor Beendigung der Quarantäne ist möglich, wenn sichergestellt ist, dass dabei das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert wird. Bei Einreise muss ein entsprechendes Quarantäneformular unterschrieben vorliegen. Es wird dringend empfohlen, dieses Formular bereits ausgedruckt und ausgefüllt mitzuführen (Download in Kürze auf der Website des Gesundheitsministeriums).

Die folgenden Personen müssen keine Quarantäne antreten, wenn sie bei Einreise ein ärztliches Zeugnis vorweisen können, das einen negativen PCR- oder Antigen-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt:

  • Humanitäre Einsatzkräfte
  • Beruflich Reisende (darunter fallen z.B. auch 24-h-BetreuerInnen)
  • Einreisende aufgrund einer gerichtlichen Ladung
  • Medizinische Begleitpersonen
  • DiplomatInnen mit Legitimationskarte
  • Wird die Testung erst in Österreich durchgeführt, kann die Quarantäne beendet werden, sobald ein negatives PCR- oder Antigentest-Ergebnis vorliegt

Für die folgenden Personen ist die Einreise ohne Einschränkungen möglich (diese Ausnahmegründe müssen bei einer behördlichen Überprüfung glaubhaft gemacht werden):

  • Personen, die im zwingendem Interesse der Republik einreisen
  • Transitpassagiere
  • Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal pro Monat) zu beruflichen Zwecken einreisen oder wiedereinreisen, sofern es sich nicht um Personenbetreuer/innen handelt (siehe oben)
  • Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal pro Monat) zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners/der Lebenspartnerin einreisen oder wiedereinreisen
  • Personen, die zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen einreisen
  • Personen, die ausländisches Territorium durchqueren (z.B. das Große Deutsche Eck)
  • Personen, die nach Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen
  • Ebenso ist die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen, uneingeschränkt möglich.

Für die Einreise im Zusammenhang mit planbaren sonstigen wichtigen Ereignissen im familiären Kreis wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstagsfeiern oder dem nicht regelmäßigen Besuch des Lebenspartners gelten die allgemeinen Quarantäneregeln laut Einreiseverordnung.

Corona-Regeln für Weihnachten stehen fest
Gäste aus dem Ausland erwartet am Flughafen Wien ein Winter Wonderland - wenn sie einreisen dürfen. | Foto: vienna airport
Weihnachten feiern in Wien ist etwas ganz Besonderes, aber: Für Einreisende, die aus bestimmten Ländern nach Österreich einreisen, gilt eine verpflichtende zehntägige Quarantäne.  | Foto: Pixabay

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