Höhere Strafen
Verstöße gegen Handyverbot und Gurtpflicht künftig teurer

Derzeit sind für Organmandate für das Handyverbot 50 Euro und für die Gurt- und Helmpflicht 35 Euro vorgesehen – künftig wird es bei Verstößen teurer. | Foto: unsplash.com
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  • Derzeit sind für Organmandate für das Handyverbot 50 Euro und für die Gurt- und Helmpflicht 35 Euro vorgesehen – künftig wird es bei Verstößen teurer.
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Am Mittwoch hat die Bundesregierung eine umfangreiche Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) auf den Weg gebracht. Darin vorgesehen sind u. a. höhere Geldstrafen für Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer sowie gegen die Gurt- und Helmpflicht. Zudem wird Letztere auf sechsrädrige Fahrzeuge ausgeweitet.

ÖSTERREICH. Am Mittwoch passierte die 41. Novelle des Kraftfahrgesetzes den Ministerrat – vor ihrem Inkrafttreten muss sie aber erst noch im Nationalrat beschlossen werden. Neben höheren Strafen bei Verstößen gegen das Handyverbot sowie gegen die Gurt- und Helmpflicht sind darin zahlreiche Neuregelungen für Fahrschulen und die Fahrlehrer:innenausbildung vorgesehen. Zudem ist für die Bewilligung von Überstellungsfahrten künftig ein "Österreichbezug" erforderlich. Gelten soll die KFG-Novelle bereits ab 1. Mai 2023, wie die Austria Presse Agentur (APA) am Mittwoch berichtete. 

100 Euro Strafe für Handy am Steuer

Derzeit sind bei Verstößen gegen das Handyverbot 50 Euro bzw. gegen die Gurt- und Helmpflicht 35 Euro vorgesehen. Diese Beträge seien zu niedrig, "um noch abschreckende Wirkung zu entfalten", hieß es vonseiten der Landesverkehrsreferentenkonferenz bereits 2021. 

Dementsprechend werden die Strafen mit der 41. KFG-Novelle nun von 50 Euro auf 100 Euro (Handyverstoß) bzw. von 35 Euro auf 50 Euro (Gurt/Helm) angehoben. Sollte es zu einer Anzeige an die Behörde kommen, so wird die von der Behörde zu verhängende Geldstrafe von 72 Euro auf 140 Euro (Handyverbot) bzw. von 72 Euro auf 100 Euro (Gurt/Helm) angehoben. 

Helmpflicht für Sechsrädler

Eine Schutzhelmpflicht bei ATVs und Quads war bisher auf vierrädrige Kraftfahrzeuge beschränkt. Mittlerweile gibt es solche Fahrzeuge aber auch in sechsrädrigen Ausführungen. Die bisherige Verpflichtung hinsichtlich der Sturzhelmpflicht sowie die Regelung über die Kinderbeförderung wird mit der Novelle daher künftig auch auf solche Fahrzeuge ausgeweitet.

Missbrauchsfälle bei Überstellungsfahrten

Aufgrund von Missbrauchsfällen bei der Bewilligung von Überstellungsfahrten und der Verwendung von Überstellungskennzeichen wird künftig ein "Österreichbezug" als Kriterium geschaffen. Die 41. KFG-Novelle sieht zudem vor, dass besonders geschulte Mitarbeiter der Asfinag künftig auch ohne Polizeimitwirkung Sondertransporte auf Autobahnen und Schnellstraßen kontrollieren dürfen.

Neuerungen für Fahrschulen

Exaktere Regelungen gelten künftig auch für Fahrschulen. Zudem wird die Ausbildung des dortigen Lehrpersonals neu gestaltet und ein Fahrlehrer:innnenausweis im Scheckkartenformat eingeführt.

Längere Reservierung von Kennzeichen

Die Novelle berücksichtigt auch Lieferengpässe in der Fahrzeugindustrie. Bisher gilt, wer ein Auto abmeldet, hat die Möglichkeit, das "alte" Kennzeichen sechs Monate freizuhalten bzw. für ein neues Fahrzeug zu übernehmen. Weil sich Fälle häufen, wo Neufahrzeuge nicht rechtzeitig binnen dieser sechsmonatigen Frist geliefert werden, soll diese nun auf zwölf Monate verlängert werden.

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