Corona-Hilfen
Ausfallsbonus ab 10. Dezember beantragbar

Die ersten Auszahlungen des Ausfallsbonus könnten schon vor Weihnachten getätigt werden, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) bei deiner Pressekonferenz am Donnerstag.  | Foto: Florian Schrötter/BKA
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  • Die ersten Auszahlungen des Ausfallsbonus könnten schon vor Weihnachten getätigt werden, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) bei deiner Pressekonferenz am Donnerstag.
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Finanzminister Gernot Blümel und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP)  informierten im Rahmen einer Pressekonferenz am Donnerstag über die aktuellen Corona-Hilfen für Unternehmen. 

ÖSTERREICH. In Zukunft ist es möglich, den Ausfallsbonus bereits am 10. jedes Monats für den Vormonat beantragen zu können, teilte Finanzminister Blümel. am Donnerstag mit. "Das bedeutet, dass die ersten Auszahlungen schon vor Weihnachten getätigt werden können“, so Blümel.

Das sind die wichtigsten Eckpunkte beim Ausfallsbonus:

  • mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch im November und Dezember bzw. 40 Prozent Umsatzeinbruch Jänner bis März (Vergleich zu November, Dezember sowie März 2019 bzw. 2020 im Jänner und Februar)
  • Ersatzrate: 10-40 Prozent des Umsatzrückgangs, je nach Kostenstruktur der Branche
  • Maximaler Rahmen: 2,3 Mio. Euro
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022.
  • Beantragung: ab 10. Dezember 2021
  • Neugründungen bis zum 1. November 2021 sind antragsberechtigt

Die wichtigsten Eckpunkte beim Verlustersatz:

  • mindestens 50 Prozent Umsatzeinbruch von November bis Dezember im Vergleich zu November/Dezember 2019 bzw. mind. 40 Prozent Umsatzeinbruch von Jänner bis März im Vergleich zu Jänner, Februar und März 2019
  • Ersatzrate: 70 Prozent bis 90 Prozent des Verlustes
  • Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro 
  • Zeitraum: Jänner 2022 bis März 2022. 
  • Beantragung: Anfang 2022
  • Neugründungen bis zum 01. November 2021 sind antragsberechtigt 

Härtefallfonds seit 1. Dezember

"Als eine der ersten Maßnahmen wird nun mit 1. Dezember der im September ausgelaufene Härtefallfonds wieder aktiviert, um vor allem Kleinstunternehmerinnen und -unternehmern zu helfen“, sagte der Finanzminister weiter. 

Für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die bis zum 1. November 2021 gegründet wurden und einen Umsatzrückgang von 30 Prozent (November und Dezember) bzw. 40 Prozent (ab Jänner) erlitten haben. 

Insgesamt seien seit Beginn der Krise allein über die Wirtschaftskammer 2,2 Milliarden Euro ausgezahlt und mehr als 230.000 Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützt worden, so Blümel weiter. 

Köstinger: Neue Anträge bis Mitte 2022 für Veranstaltungen 

Man habe sich die Weihnachtszeit anders vorgestellt, sagte Ministerin Köstinger im Anschluss.  „Der Lockdown, den wir machen mussten, war sehr sehr schmerzhaft“, so die Ministerin. Im Rahmen des Schutzschirm für Veranstaltungen können neue Anträge "bis Mitte 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023 bei der ÖHT eingebracht werden". so die Ministerin und weiter: „Bisher wurden über 880 Fälle mit einem Zuschussvolumen von EUR 270 Mio. Euro bewilligt.“

Insolvenzabsicherung für Reisebüros verlängert

Die Reisebüros hätten mit den Folgen der Corona-Krise besonders zu kämpfen, so Köstinger weiter. Dabei gehe es in Österreich zu einem sehr großen Teil um kleine Betriebe mit maximal 9 Beschäftigten. Rund 800 Reisebüros treten als Reiseveranstalter bzw. Vermittler von verbundenen Reiseleistungen auf und haben Kundengelder gemäß der Pauschalreiseverordnung für den Fall einer Insolvenz abzusichern. Bis zum Jahr 2020 erfolgte die Abdeckung des Insolvenzrisikos für Kundengelder über Versicherungsanbieter und Bankgarantien.

 „Zur Absicherung wurde ein eigens geschaffener Haftungsrahmen für die Branche von 300 Mio. Euro beschlossen. Das pandemiebedingte Marktversagen ist leider noch immer nicht vorbei. Daher wird die Insolvenzabsicherung für Reisebüros und sonstige Pauschalreiseanbieter um ein Jahr verlängert“, so Köstinger.

Die Antragsentgegennahme beginnt ab 10. Jänner in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium. Daher gibt es auch keine Konsequenzen betreffend die Reiseleistungsausübungsberechtigung nach der Gewerbeordnung, teile das Ministerium mit.
 

Haftungsübernahmen für KMU 

Ziel der Haftungsübernahmen sei eine schnelle liquiditätssichernden Hilfsmaßnahme der Überbrückungsfinanzierungen. Diese Maßnahme besteht in der Übernahme von Haftungen durch die ÖHT für Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken und wird bis 30. Juni 2022 verlängert.

Zudem wurde bereits die Richtlinie für die Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung beschlossen. Beantragungen sind voraussichtlich ab 10. Jänner 2022 möglich.

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