Rauch stellt klar
Maskenträger verstoßen nicht gegen Vermummungsverbot

- Masken können weiterhin freiwillig getragen werden.
- Foto: Robert Peres/Wiener Linien
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Das Vermummungsverbot sorgt für Verwirrung rund um Masken. Zählen diese als Vermummung und sind nun verboten? Der Gesundheitsminister schafft Klarheit.
ÖSTERREICH. Da war doch mal was mit Vermummungsverbot? Richtig, 2017 wurde vom damaligen Integrationsminister Kurz ein Verhüllungsverbot vorangetrieben, dass die Verschleierung von Frauen verhindern sollte. Wie ist das nun mit den Masken?
Vermummungsgesetz gilt seit Jahren
Seit dem 1. März könnten Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln in Konflikt mit der Polizei geraten. Grund dafür ist das sogenannte Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG), das 2017 vom damaligen Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) im Sinne eines Burka-Verbots in Kraft gesetzt wurde. Satte 150 Euro Strafe drohen seither all jenen, die ihre Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise zu verhüllen oder verbergen, dass man nicht mehr erkennbar ist.

- Gesundheitsminister Rauch stellt klar, dass Masken getragen werden dürfen.
- Foto: TOBIAS STEINMAURER / APA / picturedesk.com
- hochgeladen von Dominique Rohr
Maske ist Ausnahme
Das Gesetz - salopp auch Burka-Verbot genannt - sollte primär verhindern, dass sich muslimische Frauen verschleiern. Sanktioniert wurde es aber nur in wenigen, meist kuriosen Fällen. Die Maskenpflicht während der Pandemie hat es dann vorerst obsolet gemacht. Nur wenige Ausnahmen sind beim Vermummungsverbot vorgesehen, etwa bei der Ausübung von Sport oder auch aus gesundheitlichen Gründen - für letztgenanntes verlange die Polizei vor Ausbruch der Pandemie jedoch ein ärztliches Attest. Muss man sich also vor der Polizei fürchten, wenn man nun freiwillig doch Maske trägt?
Rauch stellt klar
Das Tragen einer Maske stelle „KEIN Verstoß gegen das Vermummungsverbot dar“, erklärte Rauch via Twitter. „Wer freiwillig Maske trägt, schützt sich und andere.“ Um das auch rechtlich abzusichern, arbeite das Innenministerium zudem bereits an einer entsprechenden Klarstellung, führte er weiter aus.
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