Wieder missglücktes Gesetz in Wien
Wiener Wohnbeihilfe Neu diskriminiert Mehrpersonen-Haushalte

- hochgeladen von Mario Sedlak
Eines der skurrilsten Gesetze, die 2024 beschlossen wurden, ist die Wiener Wohnbeihilfe Neu. Entgegen dem öffentlich verbreiteten Selbstlob, das suggeriert, dass die Stadt Wien großzügiger geworden ist, wurde Bedürftigen, die zu wenig (!) Einkommen haben, die Wohnbeihilfe gestrichen. Im Gesetz gibt es eine Ausnahme für Selbstständige und Menschen, die aufgrund von "Vermögen" keine Mindestsicherung bekommen, aber absurderweise gilt diese Ausnahme nur dann, wenn diese Menschen allein leben! Ziehen 2 solche Menschen zusammen oder bekommt einer dieser Befürtigen ein Kind, streicht die Stadt Wien die Wohnbeihilfe.
Gesetzeswortlaut
Im § 4 des Wiener Wohnbeihilfegesetzes steht:
(2) Das erforderliche Mindesthaushaltseinkommen beträgt
1. 100 vH des nach § 8 Abs. 2 Z 1 Wiener Mindestsicherungsgesetz festgelegten Mindeststandards, wenn der Haushalt aus einer volljährigen Person besteht
...
(5) Folgende Personen haben Anspruch auf Wohnbeihilfe, auch wenn sie das Mindesthaushaltseinkommen gemäß Abs. 2 Z 1 nicht erreichen:
1. Selbständig erwerbstätige Personen;
2. Personen, deren Antrag auf Mindestsicherung nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz bescheidmäßig abgelehnt wurde, da ein über dem Vermögensfreibetrag gemäß § 12 Abs. 3 Z 5 des Wiener Mindestsicherungsgesetzes liegendes verwertbares Vermögen vorhanden ist.
Durch den ausdrücklichen Verweis auf Abs. 2 Z 1 gilt die Ausnahme nur für Singlehaushalte.
Selbst der Wohnbeihilfe-Checker kennt diese merkwürdige Regelung nicht. Laut einem Insider wurde auch bei einer Schulung der Sachbearbeiter fälschlicherweise behauptet, dass die Ausnahme vom erforderlichen Mindesteinkommen auch für Mehrpersonen-Haushalte gelte.
Stellungnahmen
Es ist nicht erkennbar, wie mit der Diskriminierung von Mehrpersonen-Haushalten die soziale Treffsicherheit erhöht wird. Vermutlich ist beim Gesetzgebungsprozess ein Fehler passiert. Ich informierte Bürgermeister Michael Ludwig sowie je einen aktiven Politiker der SPÖ und NEOS über die vermutete Gesetzeslücke. Mein Mail an Michael Ludwig dürfte direkt an die MA 50 (die die Anträge auf Wohnbeihilfe bearbeitet) weitergeleitet worden sein, die mir nur noch einmal die aktuelle Gesetzeslage darlegte. Von den 2 anderen Politikern kamen freundliche Antworten, aber ob bzw. wann das Gesetz repariert wird, konnte mir keiner sagen.
Vergangenheit
Bis zur Neugestaltung der Wohnbeihilfe 2024 musste das Mindesteinkommen nur einmal "in den vergangenen 10 Jahren" erreicht werden.


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