Strengere Kontrollen ab Herbst 2026
Parksünder in Absam müssen jetzt aufpassen
- Ab Herbst 2026 wird der ruhende Verkehr in Absam verstärkt kontrolliert, um Behinderungen durch falsch abgestellte Fahrzeuge zu vermeiden.
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Falsch abgestellte Fahrzeuge sorgen in der Gemeinde Absam immer wieder für Probleme. Ab Herbst 2026 setzt die Gemeinde auf verstärkte Kontrollen durch einen privaten Wachdienst.
ABSAM. Wenn falsch geparkte Autos Rettungswege blockieren oder die Arbeit von Winterdienst und Einsatzkräften erschweren, ist Handlungsbedarf gefragt. Die Gemeinde Absam zieht nun die Konsequenzen und will dem Problem ab September 2026 mit gezielten Kontrollen des ruhenden Verkehrs entgegenwirken. Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit und Befahrbarkeit der Gemeindestraßen dauerhaft zu gewährleisten. „Immer wieder sind Beschwerden aus der Bevölkerung bei uns eingelangt. Besonders problematisch war die Situation bei der Müllabholung. Wenn Fahrzeuge falsch abgestellt sind, kommt das Müllfahrzeug teilweise nicht durch. Das führt zu Verzögerungen und unnötigen Behinderungen. Genau deshalb ist es wichtig, hier künftig stärker auf die Einhaltung der Regeln zu achten. Gerade in engen Straßenbereichen ist es entscheidend, dass Einsatzfahrzeuge ungehindert durchkommen. Falsch abgestellte Fahrzeuge können im Ernstfall wertvolle Zeit kosten", sagt der Absamer Bürgermeister Manfred Schafferer auf MeinBezirk-Anfrage.
- Die Gemeinde Absam setzt neben Kontrollen auch auf Information und Bewusstseinsbildung für korrektes Parkverhalten.
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Parken mit Hausverstand
Bürgermeister Manfred Schafferer betont, dass die neuen Kontrollen auf klaren gesetzlichen Vorgaben und einem breiten politischen Konsens beruhen: „Die Straßenverkehrsordnung regelt eindeutig, wo Halten und Parken erlaubt sind und wo nicht. Es geht hier nicht um Schikane, sondern um die Einhaltung bestehender Regeln und um mehr Rücksichtnahme im öffentlichen Raum. Der Beschluss, die Kontrollen einzuführen, wurde vom Gemeinderat einstimmig gefasst." Grundlage für die Kontrollen ist die österreichweit geltende Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960 in der geltenden Fassung), heißt es. Darin sind die Regeln für Halten und Parken klar definiert. So müssen Fahrzeuge stets so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden. Besonders häufige Verstöße betreffen jene Bereiche, in denen Halten und Parken gesetzlich verboten sind. Dazu zählen unter anderem Schutzwege sowie der Bereich von fünf Metern davor, Haus- und Grundstückseinfahrten, Kreuzungsbereiche mit weniger als fünf Metern Abstand sowie Gehwege. Auch auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist das "Parken" von Fahrzeugen nicht erlaubt, wenn dadurch nicht mehr mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben. Aufgrund der begrenzten Fahrbahnbreiten ist das Parken dort vielfach bereits gesetzlich unzulässig – auch ohne zusätzliche Beschilderung. Ein eigenes Verbot durch die Gemeinde ist daher nicht erforderlich. Gleichzeitig soll damit ein „Schilderwald“ vermieden werden. Die Kontrollen erfolgen mehrmals pro Woche, zu unterschiedlichen Zeiten und an wechselnden Orten im Gemeindegebiet. Neben der Überwachung setzt die Gemeinde auch auf Information und Bewusstseinsbildung.
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