Salzburgs Landwirtschaft
Fläche von 57.423 Fußballfeldern neu geordnet

Die Flurbereinigung ermöglicht zeitgemäße Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen; Eine große Grundzusammenlegung erfolgt in Berndorf/Aigen; Grundzusammenlegung; Flurbereinigung; Landwirtschaft; Im Bild v.l. stehend: Wolfgang Klein, Vermessungsleiter Agrarbehörde, Franz Moser, Abteilungsleiter Lebensgrundlagen und Energie (Abteilung 4), Hans Haigermoser, Polier Güterwegerhaltungsverband (GWEV), Landesrat Josef Schwaiger, Manfred Mayr und Ingrid Landrichinger (beide Ausschussmitglieder Z-Gemeinschaft); Im Bild v.l. sitzend: Friederike Moser, Referatsleiterin Technische Bodenneuordnung, Michaela Leitgeb, zuständige Projektleiterin der Agrarbehörde, Bürgermeister Johann Stemeseder (Berndorf), Hans Wimmer (Obmann der Z-Gemeinschaft) | Foto: Land Salzburg/Agrarbehörde
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  • Die Flurbereinigung ermöglicht zeitgemäße Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen; Eine große Grundzusammenlegung erfolgt in Berndorf/Aigen; Grundzusammenlegung; Flurbereinigung; Landwirtschaft; Im Bild v.l. stehend: Wolfgang Klein, Vermessungsleiter Agrarbehörde, Franz Moser, Abteilungsleiter Lebensgrundlagen und Energie (Abteilung 4), Hans Haigermoser, Polier Güterwegerhaltungsverband (GWEV), Landesrat Josef Schwaiger, Manfred Mayr und Ingrid Landrichinger (beide Ausschussmitglieder Z-Gemeinschaft); Im Bild v.l. sitzend: Friederike Moser, Referatsleiterin Technische Bodenneuordnung, Michaela Leitgeb, zuständige Projektleiterin der Agrarbehörde, Bürgermeister Johann Stemeseder (Berndorf), Hans Wimmer (Obmann der Z-Gemeinschaft)
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In den letzten 100 Jahren wurden in Salzburg rund 41.000 Hektar neu geordnet. Das Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren machte es möglich.

SALZBURG. Landwirtschaftliche Nutzflächen sind durch das Zusammenlegen von kleinen Gründen, welche zuvor verschiedenen Besitzern gehörtert, entstanden. Diese neuen Nutzflächen können besser und ertragreicher bewirtschaftet werden. Vor allem im Flachgau und in den Talböden Innergebirg wurden Flächen neu geordnet. Im Moment werden bei der Agrarbehörde Salzburg ungefähr 35 Verfahren technisch und rechtlich geprüft, um Flächen neu zu gestalten. Davon sind 530 Grundeigentümer betroffen und ein Gesamtfläche von rund 1.200 Hektar. 

„Diese Zahlen zeigen, wie komplex die Vorhaben sind. Außerdem ist es ein mehrstufiger Prozess, der von der Vermessung, Bewertung und Neueinteilung über die Erschließung bis zur Bauphase und Grundbucheintragung reicht. Aber am Schluss profitieren alle: die Landwirte, die Grundbesitzer, die Kulturlandschaft und die Natur“, so Landesrat Josef Schwaiger.

Neu errichteter Wirtschaftsweg und umgelegter Entwässerungsgraben im Zuge eines Grundzusammenlegungsverfahrens in Nußdorf am Haunsberg etwa 1 Jahr nach der Umsetzung. | Foto: Land Salzburg/Agrarbehörde
  • Neu errichteter Wirtschaftsweg und umgelegter Entwässerungsgraben im Zuge eines Grundzusammenlegungsverfahrens in Nußdorf am Haunsberg etwa 1 Jahr nach der Umsetzung.
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Verfahren in den Gemeinden 

Die Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsvefahren dauern mehrere Jahre an. Im Jahr 2023 schloss die Agrarbehörde 15 Übereinkommen grundbücherlich ab. Rund 80 Verträge wurden als Maßnahme anerkannt.

Übersicht über die Gemeinden:

  • St. Michael: Flurbereinigungsverfahren St. Martin, zirka 19 Hektar, vollständig abgeschlossen
  • Nußdorf am Haunsberg: Zusammenlegungsverfahren Pinswag, zirka 102 Hektar vollständig abgeschlossen
  • St. Gilgen: Flurbereinigungsverfahren Eislau, zirka 35 Hektar, die Gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen baulich fertiggestellt, es folgt 2024 noch die abschließende Umsetzung in Grundbuch und Kataster
  • Göriach: Zusammenlegungsverfahren Vordergöriach, zirka 72 Hektar, Gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen baulich nahezu fertiggestellt, Flächen werden bereits nach den neuen Grenzen bewirtschaftet
  • Berndorf: Zusammenlegungsverfahren Aigen, zirka 87 Hektar, Gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen baulich nahezu fertiggestellt, die Flächen werden bereits nach den neuen Grenzen bewirtschaftet
  • Thalgau: Zusammenlegungsverfahren Schwandt, zirka 100 Hektar, Erhebung des Besitzstandes abgeschlossen, es folgen 2024 die Gespräche mit den Betroffen über die Neueinteilung
  • Hauptziel: Agrarstruktur verbessern

Die Verfahren sollen die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Nutzflächen vereinfachen. Durch das Beheben von Mängel und Agrarstruktur soll auch die Bewirtschaftung verbessert werden. Als mangelhaft werden ungünstige Grundstücksformen, zersplitterte Eigentumsverhältnisse, unerschlossene Grundstücke, eingeschlossene Grundstücke (Enklaven) oder beengte Hoflagen bezeichnet. 

Dadurch kann folgendes erreicht werden:

  • Anzahl der Grundstücke wird verringert
  • Bessere Grundstücksausformung
  • Kürzere Wegstrecken bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke
  • Geringerer Maschineneinsatz bei gleichem Ertrag
  • Energieeinsparung
  • Geringerer Arbeitsaufwand
  • Geringere Bodenverdichtung infolge geringerer Wendeflächen
  • Sicherung von Lebensräumen für Fauna und Flora (Artenschutz)
  • Wind- und Erosionsschutz
  • Wuchsklimaverbesserung
  • Natur wird miteinbezogen

Bei notwendigen Baumaßnahmen werden durch die Agrarbehörde Naturschutzbeauftragte, Sachverständiger des Wasserbaus und des Forstwesens mit einbezogen. Genauso haben die Gemeinden und weitere Betroffene ein Mitsprache Recht.  Neuanlagen von Teichen und Gräben, Blühstreifen, Baum- und Heckenbepflanzungen oder die Ausweisung von Pufferzonen entlang von Bächen entstehen durch das Verfahren. 

Kontaktmöglichkeit

Bei Fragen oder möglichem Bedarf für eine Flurbereinigung kann man sich direkt an das Referat „Technische Bodenneuordnung“ des Landes Salzburg wenden: bodenneuordnung@salzburg.gv.at

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Weitere Beiträge von Rosa Besler gibt es >>HIER<<

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