Die Öffnung auch als Chance sehen

Öffnung des Arbeitsmarktes: WK Hartberg-Regionalstellenobmann Sigi Breiner und Regionalstellenleiter Florian Ferl mit den hochkarätigen Referenten
  • Öffnung des Arbeitsmarktes: WK Hartberg-Regionalstellenobmann Sigi Breiner und Regionalstellenleiter Florian Ferl mit den hochkarätigen Referenten
  • hochgeladen von Alfred Mayer

In der WK-Regionalstelle Hartberg fand eine interessante Info-Veranstaltung statt.
Aufgrund von Übergangsbestimmungen in den Beitrittsverträgen war die Beschäftigung von Staatsbürgern der Staaten Ungarn, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen in Österreich bis 30. April nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz bewilligungspflichtig. Ab 1. Mai gilt für Staatsbürger dieser Länder die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Österreich: Wollen sie in Österreich ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, ist dafür eine Bewilligung nicht mehr erforderlich. Sie dürfen auch sonst keinen Beschränkungen unterworfen werden, die nicht auch für Österreicher gelten.
Dienstleistungsfreiheit
Am 1. Mai fallen auch die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit im Hinblick auf das Entsenden von Arbeitnehmern aus den acht genannten Ländern. Damit können in den bisher geschützten Wirtschaftsbereichen Gärtnerische Dienstleistungen, Be- und Verarbeitung von Natursteinen, Wach- und Schutzdienste, Reinigungsdienste, Hauskrankenpflege, soziale Dienste, Baugewerbe einschließlich verwandter Wirtschaftszweige, Herstellung von Stahl- und Leichtmetallkonstruktionen (Hallenbau, nicht aber der Anlagen- bzw. Maschinenbau) Arbeitnehmer aus diesen Staaten ohne, dass dafür eine Bewilligung erforderlich ist, nach Österreich entsandt werden.
Vorsicht wird angeraten!
Das Auslaufen der Übergangsregelungen hat aber nicht zur Folge, dass bei der Entsendung von Arbeitnehmern bzw. bei der Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich keine Formalerfordernisse mehr zu beachten sind! In beiden Fällen sind verschiedene Informations-, Melde-, Anzeige-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten einzuhalten. Deren Verletzung kann zu beträchtlichen Verwaltungsstrafen - insbesondere auch für den in Österreich ansässigen Auftraggeber bzw. Beschäftigten - führen.
Infos durch die WK Hartberg
Mit einer sehr gut besuchten Info-Veranstaltung informierte die Wirtschaftskammer-Regionalstelle Hartberg mehr als 65 oststeirische Unternehmer über die Neuerungen. Grundtenor der hochkarätigen Referenten mit Fritz Klamminger, Karin Hörmann und Wolfgang Ainberger (alle WK Steiermark), Wolfgang Aldrian, Leiter der Finanzpolizei Oststeiermark und Manfred Ausperger von der StGKK: „Wichtig ist es, die Veränderungen auch als Chance zu sehen und zu nutzen.“

Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Anzeige
Christoph und Martina Höller von der Firma Abdichtungstechnik Höller GmbH laden am 25. Mai ab 10 Uhr zur feierlichen Eröffnung des neuen Firmenstandortes in Schildbach ein. | Foto: Jeitler
22

Schildbach
Höller eröffnet Österreichs erstes Zentrum für Abdichtungstechnik

Die Leidenschaft für Kois und die Suche nach einem langlebigem Abdichtungsmaterial anstatt herkömmlicher Teichfolien führten Christoph Höller zu seiner unternehmerischen Berufung. Als gelernter Zimmerer und Bauwerksabdichter sowie geprüfter Aquakulturist vereint er in seinem Unternehmen, der Abdichtungstechnik Höller GmbH innovative Abdichtungstechniken und ein tiefes Verständnis für Wasser und sein Verhalten. Nun errichtete die Firma Abdichtungstechnik GmbH Höller einen neuen Firmensitz in...

  • Stmk
  • Hartberg-Fürstenfeld
  • Margot Jeitler

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.