Die Öffnung auch als Chance sehen
In der WK-Regionalstelle Hartberg fand eine interessante Info-Veranstaltung statt.
Aufgrund von Übergangsbestimmungen in den Beitrittsverträgen war die Beschäftigung von Staatsbürgern der Staaten Ungarn, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen in Österreich bis 30. April nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz bewilligungspflichtig. Ab 1. Mai gilt für Staatsbürger dieser Länder die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Österreich: Wollen sie in Österreich ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, ist dafür eine Bewilligung nicht mehr erforderlich. Sie dürfen auch sonst keinen Beschränkungen unterworfen werden, die nicht auch für Österreicher gelten.
Dienstleistungsfreiheit
Am 1. Mai fallen auch die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit im Hinblick auf das Entsenden von Arbeitnehmern aus den acht genannten Ländern. Damit können in den bisher geschützten Wirtschaftsbereichen Gärtnerische Dienstleistungen, Be- und Verarbeitung von Natursteinen, Wach- und Schutzdienste, Reinigungsdienste, Hauskrankenpflege, soziale Dienste, Baugewerbe einschließlich verwandter Wirtschaftszweige, Herstellung von Stahl- und Leichtmetallkonstruktionen (Hallenbau, nicht aber der Anlagen- bzw. Maschinenbau) Arbeitnehmer aus diesen Staaten ohne, dass dafür eine Bewilligung erforderlich ist, nach Österreich entsandt werden.
Vorsicht wird angeraten!
Das Auslaufen der Übergangsregelungen hat aber nicht zur Folge, dass bei der Entsendung von Arbeitnehmern bzw. bei der Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich keine Formalerfordernisse mehr zu beachten sind! In beiden Fällen sind verschiedene Informations-, Melde-, Anzeige-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten einzuhalten. Deren Verletzung kann zu beträchtlichen Verwaltungsstrafen - insbesondere auch für den in Österreich ansässigen Auftraggeber bzw. Beschäftigten - führen.
Infos durch die WK Hartberg
Mit einer sehr gut besuchten Info-Veranstaltung informierte die Wirtschaftskammer-Regionalstelle Hartberg mehr als 65 oststeirische Unternehmer über die Neuerungen. Grundtenor der hochkarätigen Referenten mit Fritz Klamminger, Karin Hörmann und Wolfgang Ainberger (alle WK Steiermark), Wolfgang Aldrian, Leiter der Finanzpolizei Oststeiermark und Manfred Ausperger von der StGKK: „Wichtig ist es, die Veränderungen auch als Chance zu sehen und zu nutzen.“
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