Verunsicherung im Ski-Betrieb
Ein folgenschwerer Schi-Unfall in Seefeld hat nun ein Nachspiel, das alle Vereine und Ehrenamtliche betrifft.
SEEFELD. Ein erstes - noch nicht rechtskräftiges - Urteil wurde vorige Woche im zivilrechtlichen Verfahren nach dem schweren Trainingsunfall im Jänner 2011 im Skigebiet der Rosshütte-Bergbahnen in Seefeld gesprochen. Seit damals ist ein Seefelder Nachwuchs-Rennläufer ein Vollpflegefall: Philipp Wanner (damals 12) war von der Trainingsstrecke abgekommen, erlitt nach einem Sturz über eine künstliche und ungesicherte Böschung schwerste Schädel- und Hirnverletzungen. Philipp wird seither von seinem Vater Walter Wanner, seiner Familie und Spezialisten therapiert. Täglich kümmert sich die Familie um den Bub. Der junge Seefelder macht dank der intensiven Betreuung und Unterstützungen gute Fortschritte, erste Schritte aus dem Rollstuhl, kann wieder sprechen und verblüfft selbst Ärzte, die dem jungen Seefelder damals kaum noch eine Chance gegeben haben. Währenddessen lief am Landesgericht der Prozess. Die Trainingsstrecke war nicht ausreichend abgesichert, so standen Bergbahnbetreiber und der Verein einer Haftungsklage gegenüber. Der Kurssetzer, der gleichzeitig auch Obmann des Vereines war, wurde zur Verantwortung gezogen, er hat in einem ersten Verfahren bereits strafrechtlich per Diversion zugestehen müssen, dass er die Gefahr wohl falsch eingeschätzt hatte.
Ein weiteres Urteil wurde vorige Woche endlich gesprochen, das löste auch Unsicherheit bei allen Tiroler Liftbetreibern und Vereinen aus. Die Beklagten, der Verein, der das Training durchführte, und der Bergbahnbetreiber, haften mit einer Geldsumme in Höhe von 387.251,- € sowie noch für alle zukünftigen Aufwendungen!
Die Strecke war laut Urteil ungenügend gesichert, die Gefahr wurde unterschätzt. Ein B-Netz an dieser Stelle hätte laut Gutachter Kurt Hoch diese schweren Verletzungen vermieden. Ein Netz hätte hier auch ohne Renn- oder Trainingstätigkeit stehen sollen, hieß es, auch Publikumsläufer hätte bei einem Sturz wegen der fehlenden Absicherung verletzt werden können.
Den Verein, der das Training durchführte, trifft ebenso die Mitschuld, da auch für das Training kein Netz bei der gegenständlichen künstlichen Böschung gespannt wurde, an dieser Unfallstelle auch der Sicherheitsraum gefehlt hat. Eine Absicherung für den Verein ist vorhanden: Im TSV gibt es eine Vereinshaftpflicht bis 5 Millionen Euro, die auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt.
In dieser Woche werden Tiroler Skiverband und Landespolitiker weitere Vorgehensweisen besprechen, um Klarheit und Sicherheit für Vereine und Ehrenamtliche herzustellen.
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