Kirchen und Religionen verschärfen Corona-Maßnahmen

Auch die Kirche verschärft die Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. | Foto: Pixabay
  • Auch die Kirche verschärft die Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus.
  • Foto: Pixabay
  • hochgeladen von Stephanie Kapferer

INNSBRUCK (sk). Ab Dienstag gilt es auch in Gottesdiensten die neuen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Der neue Mindestabstand beträgt 1,5 Meter.

Die Kirchen und Religionsgesellschaften verschärfen in Absprache mit dem Kultusministerium ihre Corona-Schutzmaßnahmen für öffentliche Gottesdienste, die weiterhin möglich sind. Die wichtigste Änderung ist, dass ab Dienstag ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten ist. Wie bisher ist dabei ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Die Vereinbarung wurde am Sonntag geschlossen und tritt so wie die von der Regierung angekündigten Restriktionen zum zweiten Lockdown mit 3. November 00:00 Uhr in Kraft. Die Konkretisierung der neuen Maßnahmen für den Bereich der katholischen Kirche ist bereits in Arbeit und soll möglichst rasch abgeschlossen werden. 

Die neue Vereinbarung der Kirche mit der Bundesregierung ermögliche weiterhin den Menschen, "ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit auch angesichts der besorgniserregenden Corona-Lage in verantwortungsvoller Weise auszuüben", betonte der Salzburger Erzbischof und sagte: "Der gemeinsam gelebte Glaube soll uns dazu befähigen, denen beizustehen, die von der Pandemie und ihren Auswirkungen besonders betroffen sind. Christliche Nächstenliebe muss sich in diesen Tagen im rücksichtsvollen Schutz der Mitmenschen und in aufmerksamer Hilfe für Bedürftige bewähren."

Der neue Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, darf unterschritten werden, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert - hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen", heißt es in der Vereinbarung, die zwei zusätzliche Verschärfungen enthält: So werden Gemeinde- und Chorgesänge bis auf Weiteres ausgesetzt. "Aufschiebbare religiöse Feiern werden auch aufgeschoben", heißt es weiter und als Beispiel werden dafür Trauungen genannt. Wie bisher muss bei Gottesdiensten Desinfektionsmittel ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.