E-Scooter in Innsbruck
24-Stundenbetrieb in der Testphase
Im März und April soll es eine Testphase für E-Scooter im 24-Stundenbetrieb geben.
INNSBRUCK. Nach Beschluss des Innsbrucker Stadtsenates vom 10. April 2019 betreffend die Akkreditierungsvereinbarung für das Betreiben stationsloser E-Scooter-Systeme, gilt die maximale Betriebszeit von 6.00 bis 20.00 Uhr. Außerhalb dieser Betriebszeiten mussten die Miet-Scooter bisher aus dem öffentlichen Raum entfernt werden. Der Innsbrucker Stadtsenat beschloss einstimmig, dass eindeutig als solche erkennbare E-Scooter mit Wechselakku ab 1. Jänner 2020, 24 Stunden am Tag stehen bleiben dürfen. „Für März und April ist zudem eine Probezeit für den durchgehenden 24-Stunden-Betrieb geplant“, erklärt Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl.
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