Aussichtsloser Streit um Agrarflächen

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INNSBRUCK. Im Rechtsstreit zwischen der Stadt Innsbruck und den Agrargemeinden Vill und Igls will die Stadt Rechtssicherheit schaffen. Die Agrargemeinschaften hätten Gespräche dem Rechtsstreit vorgezogen.

In Innsbruck sind die größten Streitfälle die Agrargemeinschaften Igls und Vill. „Jede Agrargemeinschaft ist anders, man muss jede separat prüfen. Wir haben uns entschlossen, bei Vill und Igls den juristischen Weg zu gehen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Ich bitte jetzt, die Emotionalität aus dieser Sache zu nehmen und zum Dialog zurückzukehren“, so Vizebgm. Franz Gruber. Bisher fielen alle Gerichtsurteile sowohl in Igls als auch in Vill gegen die Stadt aus. Nun ist die Sache beim Verwaltungsgerichtshof, der das Verfahren selbst überprüft. Ein Sieg der Stadt ist auch hier in beiden Fällen eher unwahrscheinlich.

Bei der Gründung der Waldinteressenschaft Igls wurde 1886 festgelegt, dass diese Interessenschaft Nutzungseigentümer für alle Arten der Nutzung des Waldes ist. Der Gemeinde Igls wurde aber ein Obereigentum zugestanden, was laut Obmann Karl Zimmermann bedeutet, dass die Gemeinde das Aufsichtsrecht hat. Das gibt es nur in Igls und wurde auch so im Grundbuch eingetragen. Das Obereigentum wurde später an die Stadt übergeben. Die Stadt schlug laut Zimmermann vor, auf dieses Obereigentum zu verzichten. Im Gegenzug sollte die Stadt 7,7 Hektar lastenfreie Grundfläche bekommen. Dazu gab es im Oktober 1953 einen einstimmigen Beschluss des Gemeinderates und ein privatrechtlicher Vertrag wurde aufgesetzt.

„Kritisiere Vorgehensart massiv“
„Bis 2008 waren wir im besten Einvernehmen mit der Stadt Innsbruck. Dann hat die Stadt aber 2008, als das Verfassungsgerichtsurteil gegen die Argargemeinschaften gefällt wurde, die schlechte Stimmung genutzt und im Februar 2009 den Vertrag anfochten. Der Gemeinde steht es natürlich zu, alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Aber die Art und Weise, wie die Politik hier vorgegangen ist, kritisiere ich massiv. Wir hatten immer eine ausgezeichnete Zusammenarbeit mit der Stadt und dann redet man nicht mal mit uns, sondern zieht vor das Gericht“, ist Obmann Zimmermann erzürnt. Bisher habe der Stadtsenat alle Gespräche abgelehnt. Zimmermann rechnet damit, dass der Prozess insgesamt 200.000 Euro kosten wird.

So kam es zum Streit
Schon unter Kaiser Ferdinand dem Ersten brach der erste Streit über die Nutzungsberechtigten im Wald aus. Damals war der Wald im Eigentum des Kaisers, Bauern hatten die Nutzungsrechte. Kaiser Ferdinand übertrug dann den Bauern, die ein Nutzungsrecht nachweisen konnten, das Eigentum. 1900 wurde das Grundbuch eingeführt, wo das Eigentum und Rechte eingetragen wurden. Fehler sind dabei nicht auszuschließen.

1950 ist erneut eine landesweite Diskussion in Gang gekommen. Damsl sind vom Land die Agrargemeinschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts eingerichtet worden. Dabei gab es rund 250 „Streitfälle“, wo 1900 die politische Gemeinde ins Grundbuch eingetragen worden und die Agrargemeinschaften nur nutzungsberechtigt sind. Im Landtag wurde dann beschlossen, die Grundbesitzungen von politischen Gemeinden den Nutzungsberechtigten zu übertragen, da sich auch diese um Erhaltung von Wegen und des Waldes, etc. kümmern. Der Verfassungsgerichtshof hat im Juni 2008 festgestellt, dass diese Eigentumsübertragung verfassungswidrig ist.

In diesen 250 Fällen muss jetzt festgestellt werden, welche eine sogenannte Gemeindegutsagrargemeinschaft ist und somit die Flächen von den Agrargemeinschaften wieder an die politischen Gemeinden zurückfallen.

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