Man hat es nicht leicht
Die Maske und das Einkaufszentrum

In den Einkaufszentren wie Kaufhaus Tyrol, Sillpark, EKZ West oder DEZ besteht auf den Verbindungsgängen weiterhin eine Maskenpflicht. | Foto: Kaufhaus Tyrol
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  • In den Einkaufszentren wie Kaufhaus Tyrol, Sillpark, EKZ West oder DEZ besteht auf den Verbindungsgängen weiterhin eine Maskenpflicht.
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Ab Samstag, 16. April 2022 gelten laut 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz neue Maßnahmen. Tipp des Osterhasen, nehmen Sie Ihre Maske trotzdem auf alle Fälle mit.

INNSBRUCK. Ab Ostersamstag gelten neue Regeln: Die 3G-Regel und die Maskenpflicht wurden geändert und die Gültigkeit der Drittimpfung wurde verlängert. Der gemütliche Ostereinkaufsbummel in den beliebten Einkaufszentren DEZ, Sillpark, Kaufhaus Tyrol und EKZ west sowie im Cyta Völs ist maskentechnisch ein wenig kompliziert.

Maskenpflicht

Die FFP2-Maskenpflicht entfällt im regulären Handel sowie bei Veranstaltungen. Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Innenräumen wird aufgehoben, es gilt jedoch weiterhin die Empfehlung zum Tragen einer Maske. Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpflicht in höchst vulnerablen Bereichen und im lebensnotwendigen Handel (z. B. öffentliche Verkehrsmittel, Lebensmittelhandel, Apotheken, Arztpraxen, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen). Und die Maskenpflicht gilt auch in den Verbindungsgängen eines Einkaufszentrums. In der Verordnugn wird festgehalten: "Beim Betreten der Kundenbereiche folgender Betriebsstätten haben Kunden in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen ... Verbindungsbauwerke baulich verbundener Betriebsstätten (z. B. Einkaufszentren, Markthallen), in denen sich Betriebsstätten gemäß Abs. 2 befinden".


Man muss im Einkaufszentrum, in dem sich eine Apotheke oder ein Lebensmittelgeschäft befindet, eine Maske tragen, die man dann abnehmen darf, wenn man in nicht lebensnotwendigen Handel, wie Schuhgeschäfte oder Mödegeschäfte eine Runde geht.

Bereits im März hat diese Einkaufszentren-Regelung für Unverständnis gesorgt.

Die 3G-Regel in der Nachtgastronomie entfällt. | Foto: Jarosch
  • Die 3G-Regel in der Nachtgastronomie entfällt.
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3G-Regel

Die 3G-Regel in der Nachtgastronomie entfällt mit 16.4. Im Gesundheitsbereich (Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime) gilt für Besucherinnen und Besucher sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin die 3G-Regel. Covid-Präventionskonzepte müssen nur noch für Veranstaltungen über 500 Personen erstellt werden. Die Gültigkeit der 3. Covid-Impfung wird von neun auf zwölf Monate verlängert. Nach der zweiten Impfung gilt man weiterhin für 180 Tage als geimpft.

Die Verordnung finden Sie hier

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