Klinik Innsbruck
FFP2-Maskenpflicht bleibt, Zutritt nach 3G-Regel
INNSBRUCK. Für den Zutritt zu den Gebäuden am Areal des Landeskrankenhaus-Universitätskliniken Innsbruck gilt die 3G-Regel. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt weiterhin aufrecht.
3G-Regel
Für Patientinnen und Patienten, Begleitpersonen sowie Besucherinnen und Besucher gilt an der Innsbrucker Klinik ab sofort die 3G-Regel (geimpft/genesen, vollwertiger PCR-Test, Antigentest mit behördlich anerkannter Abnahme, kein Wohnzimmertest).
Ausnahmen
- Notfallpatientinnen und -patienten sowie deren berechtigte Begleitpersonen
- Begleitpersonen im Zuge einer Entbindung (werden aus Sicherheitsgründen allerdings in der Klinik getestet)
- Kinder unter 12 Jahren
Besuche im Zuge einer Palliativ-/Hospizbegleitung bzw. bei kritischen Lebensereignissen
Besuche sind weiterhin von 13:00-15:00 Uhr möglich, wobei eine Besucherin oder ein Besucher (über 12 Jahre) pro Patientin bzw. Patienten und Woche (ab einer Woche stationäre Aufnahme) gestattet ist. Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit der jeweiligen Station.
Ausnahme
- Bei minderjährigen Patientinnen und Patienten ist zusätzlich zur Begleitperson ein/e Besucher:in pro Tag gestattet.
FFP2-Maske
In allen Gebäuden muss weiterhin durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden.
Ausnahmen
- Kinder unter 6 Jahren
- Mit Befreiungsattest, im Alter von 6-14 Jahren und bei Schwangerschaft ist ein Mund-Nasen-Schutz ausreichend.
Die Zutrittsregelungen aller Standorte der tirol kliniken sind auf deren jeweiligen Webseiten zu finden.
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