Insolvenzverfahren
Gute Bewertungen haben Konkurs vom Peterbrünnl nicht verhindert
"Das Gasthaus Peterbrünnl in Innsbruck schlittert in die Pleite", teilt der KSV1870 in einer Aussendung mit. Von der Insolvenz des bekannten Gasthauses sind fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen. Der Antrag auf Eröffnung der Insolvenz wurde von einem Gläubiger bei Gericht eingebracht. Die Entscheidung über eine mögliche Fortführung wird erst getroffen.
INNSBRUCK. Das Peterbrünnl durften sich in den vergangenen Wochen immer wieder über positive Bewertung des kulinarischem Angebots freuen. Jetzt ist gegenüber dem Peterbrünnl-Chef das Insolvenzverfahren eröffnet worden.Ob die Insolvenzverwaltung den schuldnerischen Betrieb ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortführen kann, wird sich zeigen. Diese Entscheidung wird zeitnah von der Insolvenzverwaltung zu treffen sein. Voraussetzung für die Fortführung des Betriebes ist die Vorlage von entsprechenden Liquiditäts- und Umsatzplanungen. Es bleibt abzuwarten, ob der Schuldner derartige Unterlagen der Insolvenzverwaltung kurzfristig zur Verfügung stellen kann.
Aus dem Archiv: Die eröffnung, BezirksBlätter Innsbruck Artikel
Schwierige Situation
Der Schuldner war bereits im Jahr 2009 mit einem Gasthaus insolvent. Damals führte der Schuldner das Gasthaus Schießstand in Hötting/Innsbruck. Im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahrens im Anschluss an das damalige Unternehmensinsolvenz-verfahren zahlte der damalige Schuldner eine Quote in Höhe von knapp über 11 Prozent auf Basis eines von den Gläubigern angenommenen Zahlungsplans. Nunmehr sind offensichtlich neuerlich die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingetreten.
Die Höhe der aushaftenden Verbindlichkeiten belaufen sich auf rd. EUR 125.000. Für den KSV1870 kommt diese Insolvenzeröffnung wenig überraschend. Die Bonitätsbewertung des KSV1870 für das Unternehmen des Schuldners wies im Vorfeld der Insolvenzeröffnung die wirtschaftlich schwierige Situation des Schuldners aus.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mag. Dr. Stefan Offer, aus Innsbruck, bestellt. Die erste Prüfungstagsatzung wurde mit 30.01.2023 festgelegt.
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