Corona
Innsbruck baut Schutzmaßnahmen im sozialen Einrichtungen aus

"In Kooperation mit den Verantwortlichen in den Innsbrucker Obdachlosen-Einrichtungen wird mit Hochdruck an der neu aufgekommenen Problematik gearbeitet", Johannes Anzengruber zum erhöhten Infektionsgeschehen in Obdachlosen-Einrichtungen. | Foto: ISD
  • "In Kooperation mit den Verantwortlichen in den Innsbrucker Obdachlosen-Einrichtungen wird mit Hochdruck an der neu aufgekommenen Problematik gearbeitet", Johannes Anzengruber zum erhöhten Infektionsgeschehen in Obdachlosen-Einrichtungen.
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INNSBRUCK. Bundesweit gelockert werden die Bestimmungen für gemeinsame Freizeit- und Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen. In Innsbruck verstärkt die Stadt Maßnahmen im sozialen Bereich. Hintergrund ist ein erhöhtes Infektionsgeschehen in Obdachlosen-Einrichtungen.

Lockerungen für Kinder und Jugendliche

Kleingruppen mit bis zu zehn Personen unter 18 Jahren dürfen künftig gemeinsam im Freien trainieren oder Sport betreiben, zuzüglich zweier volljähriger Betreuungspersonen. Sport mit Körperkontakt bleibt allerdings weiterhin untersagt. Grundsätzlich ist ein Zwei-Meter-Abstand einzuhalten, der kurzzeitig aber auch unterschritten werden darf. Zudem gilt eine Registrierungspflicht, ebenso müssen Vereine bzw. private Sportstätten ein Präventionskonzept vorlegen. Außerschulische Jugendarbeit wird auch in geschlossenen Räumen gestattet, wobei für Indoor-Aktivitäten ein bestätigter negativer Antigen- bzw. ein PCR-Test benötigt wird. Auch hier beträgt die Gruppengröße maximal 10 Personen unter 18 plus zwei volljährige Betreuerinnen bzw. Betreuer.

Verordnungsbeschluss

Der entsprechende Verordnungsentwurf von Gesundheitsminister Rudolf Anschober wurde heute vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der Koalitionsparteien genehmigt. Anschober selbst war krankheitsbedingt nicht bei den Beratungen anwesend, er wurde von Vizekanzler Werner Kogler vertreten. Die neue Verordnung ist vorerst für vier Wochen in Kraft, konkret bis zum 11. April. Ausgenommen davon sind die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, die jeweils nur für zehn Tage beschlossen werden dürfen und damit vor Ablauf des 24. März neuerlich verlängert werden müssten.

Anstieg des Infektionsgeschehens

Eine besondere Herausforderung für die Stadt Innsbruck stellt ein erhöhtes Infektionsgeschehen in Obdachlosen-Einrichtungen dar. Insgesamt sind mit Stand 12. März 2021, 9.00 Uhr, 42 positive Covid-19-Fälle quer durch alle Innsbrucker Obdachlosen-Einrichtungen bekannt. „Im Corona Center Innsbruck (CCI) wird seit gestern intensiv an der Fallbearbeitung im Zusammenhang mit dem neuen Cluster gearbeitet. Bezüglich der allgemein steigenden Zahlen ist es aktuell entscheidend, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin an die bekannten Hygienemaßnahmen halten, die sozialen Kontakte einschränken und sich regelmäßig – empfohlen wird alle drei Tage – testen lassen“, wiederholt Bürgermeister Georg Willi seinen Appell von der Vorwoche und verweist abermals auf die zahlreichen Testmöglichkeiten in der Landeshauptstadt.

Schwerpunkte

„Die Strategie testen, nachverfolgen und impfen hat sich in Innsbruck bewährt. In Kooperation mit den Verantwortlichen in den Innsbrucker Obdachlosen-Einrichtungen wird mit Hochdruck an der neu aufgekommenen Problematik gearbeitet. Im Bereich der Innsbrucker Sozialen Dienste sind im Alexihaus aktuell 16 und in der Städtischen Herberge drei aktiv positive Fälle zu verzeichnen“, erläutert der ressortführende Vizebürgermeister für Soziales,  Johannes Anzengruber.

Maßnahmen im Detail

  • Das Contact tracing wurde intensiviert.
  • Zudem werden alle positiven Tests auf Mutationen geprüft.
  • Es wird auf eine gezielte Absonderung der Erkrankten gesetzt. Derzeit werden positive Personen in eine eigene vorgesehene Einrichtung gebracht.
  • Für die Notschlafstelle in der Trientlgasse ist eine Kapazitätserhöhung vorgesehen.
  • Die Möglichkeit, eigene mobile Testteams aufzubauen, wird geprüft. Damit verspricht man sich in Zusammenwirken von StreetworkerInnen, ÄrztInnen und dem Roten Kreuz weitere Covid-19-Fälle zu finden.
  • Insgesamt wird mit allen Expertinen und Experten der Einrichtungen kooperiert, sodass eine Eingrenzung so gut als möglich erfolgen kann.

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