Baustellenstopp in der Museumstraße
Keine Zustimmung für Baumaßnahmen, Bescheid aufgehoben
- Baustopp für die Neugestaltung der Museumstraße 1 (das Siegerprojekt von Henke Schreieck Architekten).
- Foto: © Henke Schreieck Architekten ZT GmbH
- hochgeladen von Georg Herrmann
Die Baustelle in der Museumstraße am Franziskaner Platz bleibt noch länger bestehen. Das Landesverwaltungsgericht hob die Bewilligung für den Bau in der Museumstraße 1 auf.
INNSBRUCK. Das Bestandsgebäude stammt etwa aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, wobei das Haus noch heute unter dem Namen „Unterbergerhaus“ (benannt nach einer damals dort befindlichen Kunsthandlung) bekannt ist. Das Gebäude wurde im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt und in der Folge Anfang der 1950er-Jahre teilweise abgebrochen. Der Neubau dieses Hausteils erfolgte nach den Plänen von Architekt Prachensky. Ende der 1980er-Jahre erfolgte im Zuge von kleineren Umbaumaßnahmen die derzeitige Fassadengestaltung, welche von Architekt Hörmann geplant wurde. 2022 haben die Architekten Henke und Schreieck Architekten den einstufigen Realisierungswettbewerb mit der Aufgabenstellung: "Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für die Aufstockung und Fassadengestaltung des Gebäudes Museumstraße 1 in Innsbruck" für sich entschieden. Der Stadtmagistrat Innsbruck hatte mit Bescheid vom 13.02.2024 die Genehmigung für den Neu- und Umbau des Bürohauses mit Wohn- und Verkaufsflächen und einen Zubau einer Tiefgarage an die bestehende Franziskanertiefgarage auf dem nördlich angrenzenden Grundstück Nr 400, KG Innsbruck, erteilt. Laut den eingereichten Planunterlagen und der Baubeschreibung wird auf die Höhe des neuen Gebäudes auf sechs oberirdische Geschosse aufgestockt. Im Erdgeschoß befinden sich Geschäftsflächen, im ersten bis vierten Obergeschoß Büroräumlichkeiten und im Dachgeschoß zwei Wohnungen mit vorgelagerten Terrassen.
- Das zerstörte Gebäude in der Museumstraße 1.
- Foto: Stadtarchiv/innsbruck-erinnert
- hochgeladen von Georg Herrmann
Einspruch
Da sowohl die Grundeigentümerin als auch die Bauberechtigten der Franziskanergarage den Baumaßnahmen auf ihrem Grundstück und der Nutzung ihres Grundstückes nicht zugestimmt haben, war das Bauansuchen abzulehnen. Das Landesverwaltungsgericht gab daher den rechtzeitig eingebrachten Beschwerden statt und wurde der Baubewilligungsbescheid in eine Abweisung des Bauansuchens abgeändert.
"Zusammengefasst liegt keine Zustimmung des Eigentümers oder der Baurechtsberechtigten vor, dieses Grundstück für das gegenständliche Bauvorhaben zu nutzen und Baumaßnahmen durchzuführen, auch nicht in der Form, dass dies als Zu- oder Ausfahrt oder Parkplatz für die Erfüllung der Stellplatzverpflichtung des gegenständlichen Bauvorhabens dient."
- Zum Thema Verkehr
- Foto: Innsbrucker Nachrichten
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