Hall of Fame
Legale Graffiti-Kunst

In Innsbruck gibt es freie Graffiti Flächen und solche wo man sich bei der Stadt anmelden muss, wenn man darauf sprühen will. | Foto: Michael Steger
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  • In Innsbruck gibt es freie Graffiti Flächen und solche wo man sich bei der Stadt anmelden muss, wenn man darauf sprühen will.
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Künstler wie Jean-Michel Basquiat oder Banksy haben Graffiti, beziehungsweise Street-Art, salonfähig gemacht. Trotzdem ist Sprayen im öffentlichen Raum immer noch Sachbeschädigung, oder?

INNSBRUCK. Vor Kurzem wurde die Polizei gerufen, weil zwei Sprayer auf frischer Tat ertappt wurden. Bei solchen illegalen „Graffiti-Aktionen“ handelt es sich meistens um verbotene politische Parolen, gesellschaftskritische Aussagen oder "Tags" mit welchen ein Graffiti-Künstler ein bestimmtes Revier markiert. Schmierereien und verbotene Aussagen an öffentlichen Wänden bleiben Sachbeschädigung, während die Stadt Innsbruck Kunst im öffentlichen Raum fördert und Sprayern sowie Street-Art-Künstlern eine Leinwand bietet. 

Auch das illegale Sprayen ist Teil der Graffiti-Kultur.  | Foto: Michael Steger
  • Auch das illegale Sprayen ist Teil der Graffiti-Kultur.
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Street-Art-Stipendium 

Alle zwei Jahre wird von der Stadt Innsbruck, ein mit 6000 Euro dotiertes Street-Art-Stipendium vergeben, zuletzt im April 2022. Und zwar für die Gestaltung eines „Murals“ (Wandgemälde). Mit dieser Aktion soll urbane Kunst im öffentlichen Raum gefördert werden. Außerdem stellt die Stadt Wände zur Verfügung, wo Künstler ihr Graffiti anbringen können. 

2021 hat der Künstler Lukas Goller dieses Mural beim Zeughaus gestaltet. 
 | Foto: IKM
  • 2021 hat der Künstler Lukas Goller dieses Mural beim Zeughaus gestaltet.
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Innsbruck und die Legal Walls 

An insgesamt neun Orten, den sogenannten „Halls of Fame“ der Stadt Innsbruck, ist Sprayen legal. Es gibt vier Plätze, wo sich die Künstler anmelden müssen, um ihr „Mural" anzubringen. So zum Beispiel in der Unterführung der Universitätsbrücke, der Museumsstraße, der Olympiaworld und der Olympiaunterführung. Die Stadt stellt aber auch Wände im öffentlichen Raum zur Verfügung, wo Graffiti-Künstler, ganz ohne Anmeldung und frei, den öffentlichen Raum gestalten dürfen: in der Anzengruberstraße, beim Tivoli, in der Unterführung in der Ampfererstraße, am Container beim Baggersee und in der Unterführung der Prinz Eugen-Brücke.

Die Innsbrucker Graffiti-Szene besteht aus nur rund 20 Künstlerinnen und Künstlern. | Foto: Michael Steger
  • Die Innsbrucker Graffiti-Szene besteht aus nur rund 20 Künstlerinnen und Künstlern.
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Legales Graffiti in Österreich gern gesehen

Laut einer repräsentativen Studie des KFV, wobei 1.000 ÖsterreicherInnen im Alter von 18 bis 75 Jahren befragt wurden, zeigt sich, dass legales Graffiti und Street-Art überwiegend befürwortet werden. Außerdem zeigt die Studie, dass sich die ÖsterreicherInnen mehr künstlerische, legale Street-Art im öffentlichen Raum wünschen. Illegales Graffiti hingegen wird als negativ bewertet, vor allem, wenn dabei Schäden an Privat- oder Firmeneigentum entstehen.

"Zwischen 4.000 und 5.000 Sachbeschädigungen durch Graffiti werden in Österreich jährlich zur Anzeige gebracht. Wir gehen allerdings davon aus, dass längst nicht alle durch Graffiti verursachten Sachbeschädigungen zur Anzeige gebracht werden und die Dunkelziffer an nicht angezeigten Fällen, sofern keine Privatperson unmittelbar geschädigt wurde, entsprechend hoch ist"

betont Mag. Petra Huber-Lintner, Leiterin des Büros für Allgemeine Kriminalität im Bundeskriminalamt und sie empfiehlt allen Geschädigten durch Graffiti diese zu fotografieren und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Für Sachbeschädigung (§ 125 StGB) und schwere Sachbeschädigung (§ 126 StGB) sind Strafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Informationen und Anmeldung für die „Halls of Fame"https://spraycity.at/legal-walls-tirol/

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