Coronaregeln
Neue Regeln in Südtirol

Neue Coronaregeln in Südtirol | Foto: BezirksBlätter
  • Neue Coronaregeln in Südtirol
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INNSBRUCK. In Südtirol hat Landeshauptmann Kompatscher eine neue Not-Verordnung  unterzeichnet. Die von der Regierung Draghi beschlossenen Corona-Bestimmungen gelten nun auch in Südtirol.

Bestimmungen

  • 2G in allen Sportanlagen, in Schwimmbädern und Thermen, in Museen und Ausstellungen
  • 2G nunmehr auch an den Theken der Gastlokale
  • FFP2 bei allen öffentlich zuganglichen Veranstaltungen, in geschlossenen Räumen als auch im Freien, bei Sportwettkämpfen und in Kinos, Theatern, Konzertsälen
  • Besuche in Seniorenheimen nur mit Booster oder Zweimalimpfung plus Negativtest
  • Green Pass ist von nun an nicht mehr neun, sondern sechs Monate lang gültig
  • Vier Monate nach Zweitimpfung ist Booster möglich
  • Keine Feste und Feiern im Freien, sowie keine Discos bis vorerst 31. Jänner

FFP2-Maskenpflicht

Bis zum Ende des Covid19-Notstands (aktuell 31. März 2022) müssen FFP2-Masken bei öffentlich zugänglichen Aufführungen, die sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungslokalen und solchen mit Livemusik und anderen gleichgestellten Einrichtungen abgehalten werden, sowie bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen, die sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien stattfinden, getragen werden.

Kein Verzehr

An oben genannten Orten ist der Verzehr von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen für denselben Zeitraum, wie im oberen Abschnitt erwähnt, verboten.

Verbot von Tanzveranstaltungen

Tanzveranstaltungen, die in Diskotheken, Tanzlokalen und ähnlichen Lokalen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen stattfinden, sind bis zum 31. Jänner 2022 ausgesetzt.

Keine Feiern

Bis zum 31. Jänner 2022 ist das Abhalten von Feiern, gleichartigen Veranstaltungen und Konzerten, die Menschenansammlungen im Freien mit sich bringen verboten.

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