FFP2-Masken
Ob im Rathaus oder IVB-Linien, ab Montag Pflicht

Stadt Innsbruck und IVB erinnern an FFP2-Masken-Pflicht | Foto: pixabay
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  • hochgeladen von Georg Herrmann

INNSBRUCK. Die österreichische Bundesregierung hat den dritten harten Lockdown bis 8. Februar verlängert. Zudem kommt es zu einer Verschärfung der Regeln: So ist ab Montag, 25. Jänner, das Tragen von FFP2-Masken im Handel und in den öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend. Die Abstandsregel wird auf zwei Meter ausgedehnt.

Rathaus

Auch im Rathaus wird im Rahmen des Parteienverkehrs das Tragen von FFP2-Masken eingeführt. Für BesucherInnen der Ämter und Dienststellen des Stadtmagistrats bedeutet dies, dass ab diesem Tag der übliche Mund-Nasen-Schutz (MNS) nicht mehr ausreicht und FFP2-Masken getragen werden müssen. Gleiches gilt für die Beschäftigten der Stadt Innsbruck, die im Zuge des Parteienverkehrs mit BürgerInnen in Kontakt stehen.

Zugang zum Rathaus

Seit vergangenem Oktober ist das Rathaus nur über die Eingänge Fallmerayerstraße Nord sowie Bürgerservice erreichbar. Für Behördengänge sind BürgerInnen aufgerufen, vorab einen Termin zu vereinbaren – dieses Vorgehen behält der Stadtmagistrat bis auf Weiteres bei. Ausgenommen von der Terminvereinbarung sind das Gesundheitsamt, Bürgerservice und die Aufenthaltsangelegenheiten. Zusätzlich gilt im Meldewesen am Vormittag von 8.00 bis 12.00 Uhr freier Zugang. Pässe werden ausschließlich nachmittags ausgestellt.

Digitale Services

Um Behördengänge zu reduzieren, sind sämtliche Kontaktdaten zu den einzelnen Fachdienststellen und Online-Leistungen des Stadtmagistrats unter www.innsbruck.gv.at zu finden. Telefonische Auskünfte sind unter der Nummer +43 512 5360 möglich. Mit der Handy-Signatur als rechtsgültige elektronische Unterschrift können Amtswege im Internet erledigt werden. Diverse Formulare stehen für BürgerInnen unter www.innsbruck.gv.at/formulare zur Verfügung.

IVB

Die Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen auf den Linien der IVB sind sehr streng und werden jetzt noch einmal ausgebaut: Ab Montag, 25. Jänner 2021, ist das Tragen einer FFP2-Maske in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an den Haltestellen verpflichtend. Kinder bis sechs Jahre sind davon ausgenommen, zwischen sechs und 14 Jahren darf auch ein anderweitiger Mund-Nasen-Schutz verwendet werden. Die FFP2-Vorschrift gilt ab 14 Jahren. „Die Disziplin unserer Fahrgäste ist sehr groß. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Wir setzen weiterhin auf die Eigenverantwortung unserer Fahrgäste, damit die Fahrt mit Bus und Bahn auch sicher ist“, so IVB-Geschäftsführer Martin Baltes. Trotz verlängerten Lockdowns bleiben alle IVB-Linien in Betrieb.

Weitere Informationen unter www.meinbezirk.at/innsbruck

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