Fahrrad-Rowdys (Umfrage)
Ohne Rücksicht auf Verluste
INNSBRUCK. Sommerzeit ist in Innsbruck auch die Zeit der Radfahrer und die Zeit, in der sich die Beschwerden über gefährlicher Rad-Rowdys häufen. 2020 gab es in Tirol über 1.300 Fahrradunfälle.
Brennpunkt
Trotz klarer Regelungen ist die Höttinger Gasse immer wieder ein Brennpunkt für gefährliche Situationen. Erst vor kurzem waren zwei Radfahrer wieder gegen die Einbahn in der Mitte der Straße unterwegs und nur wenig schneller als ein Rettungswagen mit Blaulicht, der die Straße hochfuhr. Das Verkehrssicherheitsproblem der Höttinger Gasse ist seit Jahren bekannt. Der Gehsteig, eher eine kleine Straßenerhöhung, bietet nur wenig Schutz und ist brandgefährlich. Bereits im Mai 2011 hielt die damals verantwortliche Stadträtin Pokorny-Reitter fest, dass Radfahrerinnen und Radfahrer stadteinwärts auf die Kirschentalgasse ausweichen sollten – das Fahren gegen die Einbahn in der Höttinger Gasse sei nicht nur verboten, sondern aufgrund der engen Platzverhältnisse auch sehr gefährlich.
IVB-Haltestellen
Radwege und Gehwege sind besonders bei IVB-Haltestellen eine große Gefahrenquelle und und führen zu vielen verbalen Auseinandersetzungen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Zwischen dem DEZ-Eingang und IKEA wurde der Rad- und Gehweg bei der Haltestelle für mehrere Buslinien getauscht. Unliebsame Überraschungsmomente gibt es des Öfteren, auch weil Radfahrer die gerade Strecke mit recht hoher Geschwindigkeit befahren. In der Museumstraße wäre die Situation klar geregelt. Deutlich ist z. B. nach der Kreuzung Museumstraße/Sillgasse eine Bodenmarkierung mit "Ende" erkennbar. Die gefährlichen Situationen bleiben aber bestehen. Bei Straßenbahnen oder Bussen, die an der Haltestelle stehen bleiben, fahren trotzdem immer wieder Radfahrer vorbei, ohne auf ein- oder aussteigende Personen zu achten. In der StVO heißt es: "Der Lenker eines Fahrzeuges darf auf der Seite, die für das Ein- oder Aussteigen bestimmt ist, nur in Schrittgeschwindigkeit und in einem der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand vom Schienenfahrzeug oder Omnibus vorbeifahren. Ein- oder aussteigende Personen dürfen hiebei weder gefährdet noch behindert werden; wenn es ihre Sicherheit erfordert, ist anzuhalten."
Zebrastreifen
Radfahrer dürfen den Schutzweg „radelnd“ nicht benützen. Nur Schieben ist erlaubt; dann gilt man als Fußgänger. Beim "Überfahren" des Zebrastreifens droht eine Verwaltungsstrafe.
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