Corona-Jahrestag
Pandemieaus steht bevor, Aufarbeitung bleibt im Fokus
Der Jahrestag der ersten Coronameldung in Innsbruck nähert sich. Am 25.2.2020, am damaligen Faschingsdienstag, wurde die Öffentlichkeit über die ersten zwei Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, informiert. Es folgte die Pandemiezeit, die am 30. Juni 2023 formell in Österreich beendet wird. Die Krankheit gibt es weiterhin. Und auch die Aufarbeitung wird noch viel Zeit in Anspruch nehmen,
INNSBRUCK. 1.222 Tage begleitete der unsichtbare Virus bis zum Pandemieende die Öffentlichkeit. Zahlreiche Maßnahmen, vom Lockdown bis zum kostenlosen Covid-Test, wurden gesetzt, um die Eindämmung des Virus zu erreichen. Maßnahmen, die nicht nur für emotionale Debatten in der Politik, sondern auch auf verschiedenen Ebenen zu Anzeigen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geführt haben.
Testungen
Regelmäßige Covid-Testungen waren ein fester Bestandteil des Alltags. Der enorme Bedarf an Teststationen wurde auch durch private Anbieter wie Ärzte und Krankenanstalten abgedeckt. So auch durch die "Telfer Ärztezentrum Betriebs GmbH". Neben den behördlichen Überprüfungen setzte Christian Raudner auf hausinterne Qualitätsrichtlinien. Ein selbstproduziertes Handbuch, Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie hauseigene Kontrollen haben die Sicherheit der durchgeführten Tests gewährleisten. Nach einer Anzeige wurden gegen das Ärztezentrum von der Staatsanwaltschaft Ermittlungen durchgeführt und auch im Landtag war das Ärztezentrum Thema einer Anfrage.
"Vor der angesprochenen Veröffentlichung waren dem Land Tirol keine Missstände bekannt. Angemerkt werden darf, dass im Zuge des Beschwerdemanagements auch positive Rückmeldungen die Ärztezentrum Betriebs GmbH betreffend eingelangt sind und manche Meldungen sich auch als Falschmeldungen herausgestellt haben."
Aus dem Archiv: Auf Spurchensuche, Corona in Innsbruck, BezirksBlätter Innsbruck Artikel
Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nahm eineinhalb Jahre in Anspruch. Zahlreiche Zeuginnen und Zeugen wurden vorgeladen, Protokolle der Abläufe der Testungen geprüft und Stellungnahmen von Sachverständigen eingeholt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren gegen Christian Raudner eingestellt ist.
Das Dossier der BezirksBlätter Tirol zum Thema Corona finden Sie hier
Verstoß gegen Coronaregel
Die Behörde hat jetzt einen Betroffenen zur Rechtfertigung für einen Verstoß gegen die Corona-2G-Regelung im Feber 2022 aufgefordert, ein Jahr später. Spannendes Detail: ist das ein Einzelfall oder trifft das alle Kandidatinnen und Kandidaten zur Gemeinderatswahl 2022? Erinnern Sie sich noch an den 5.2.2022? Es war ein Samstag, die Temperaturen in Tirol lagen zwischen 5 und 10 Grad und es galt das COVID-19-Maßnahmengesetz. In diesem Gesetz wurde auch die Zusammenkünfte geregelt. In der dazugehörigen 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung, BGBL 34/2022 wurde in § 13 in acht Absätzen die Zusammenkünfte genaustens geregelt: 2G-Nachweis, max. 25 Personen in einem Raum, Maskenpflicht und das Treffen nur zwischen 5 und 22 Uhr. Die rechtliche Situation hat sich inzwischen komplett verändert, die damaligen Gesetzestexte für juristische Historiker von Interesse, könnte man meinen. In Tirol ist jetzt eine Bezirkshauptmannschaft tätig geworden. Am 3. Feber 2023 erhielt eine betroffene Person die Aufforderung zur Rechtfertigung für einen Vorfall vom 5.2.2022.
Die Tat
"Sie haben am 5.2.2022 gegen 15 Uhr an einer Zusammenkunft am genannten Ort von mindestens sieben Personen teilgenommen, obwohl Sie zu diesem Zeitpunkt über keinen 2G-Nachweis verfügten."
Ob es sich bei diesen Ermittlungen der Polizei und der Bezirkshauptmannschaft um einen Einzelfall handelt oder doch die Kandidatinnen und Kandidaten der Gemeinderatswahlen 2022 ihr Gesundheitsarchiv durchforsten müssen, wird sich noch zeigen.
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